19.1.1.
Umfang
Im Falle eines durch diese Garantie abgedeckten Defekts an
ihrem Produkt gewährleistet der Garantiegeber mit dieser
Garantie die Reparatur oder den Ersatz des Produktes. Die
Entscheidung zwischen Reparatur oder Ersatz der Geräte ob-
liegt dem Garantiegeber. Insoweit kann dieser nach eige-
nem Ermessen entscheiden, das zur Garantiereparatur ein-
gesendete Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher
Qualität zu ersetzen.
Für Batterien oder Akkus wird keine Garantie übernommen,
gleiches gilt für Verbrauchsmaterialien, d.h. Teile, die bei der
Nutzung des Gerätes in regelmäßigen Abständen ersetzt
werden müssen, wie z.B. Projektionslampe in Beamer.
Ein Pixelfehler (dauerhaft farbiger, heller oder dunkler Bild-
punkt) ist nicht grundsätzlich als Mangel zu betrachten. Die
genaue Anzahl zulässiger defekter Bildpunkte entnehmen
Sie bitte der Beschreibung im Handbuch für dieses Produkt.
Für eingebrannte Bilder bei Plasma- oder LCD-Geräten, die
durch unsachgemäße Verwendung des Gerätes entstanden
sind, übernimmt der Garantiegeber keine Garantie. Die ge-
naue Vorgehensweise zum Betrieb Ihres Plasma- bzw. LCD-
Gerätes entnehmen Sie bitte der Beschreibung im Hand-
buch für dieses Produkt.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Wiedergabefehler von
Datenträgern, die in einem nicht kompatiblen Format oder
mit ungeeigneter Software erstellt wurden.
Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um
einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist,
behält sich der Garantiegeber das Recht vor, die anfallenden
Kosten in Form einer Handling Pauschale sowie die kosten-
pflichtige Reparatur für Material und Arbeit nach einem Kos-
tenvoranschlag dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierü-
ber werden Sie als Kunde vorab informiert; es obliegt Ihnen
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