Gallagher 3E5321 Benutzerhandbuch für das S12 Lithium-Solar-Weidezaungerät
• Stachel- oder Klingendraht darf nicht als Elektrozaun verwendet werden.
• Zur Unterstützung eines oder mehrerer stromführender Kabel eines elektrischen Zauns kann nicht
elektrifi zierter Stacheldraht- oder Klingendrahtzaun verwendet werden. Die Stützelemente der
stromführenden Kabel müssen so angelegt werden, dass sich diese Kabel in einer En ernung von
mindestens 150 mm von der ver kalen Ebene der nicht stromführenden Kabel befi nden. Der Stachel-
oder Klingendraht sollte in regelmäßigen Abständen geerdet werden.
• Befolgen Sie bezüglich der Erdung die Installa onsanweisungen.
• Installieren Sie für Ihren elektrischer Zaun kein Erdungssystem innerhalb von 10 m En ernung zu
Versorgungsleitungen.
• Innerhalb von Gebäuden und an Stellen, an denen Erdreich zur Korrosion von freiliegendem
galvanisiertem Draht führen kann, muss ein Zaunzuleitungskabel verwendet werden. Verwenden Sie
kein normales Haushaltskabel.
• Unterirdische Zaunzuleitungen sollten in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial verlegt werden;
anderenfalls müssen isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Es muss darauf geachtet
werden, dass die Anschlusskabel nicht durch Tierhufe oder einsinkende Traktorräder beschädigt
werden.
• Zaunzuleitungen sollten nicht im selben Kabelschacht verlegt werden wie die Netzstromversorgung
von Telefon- und Datenkabeln.
• Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder
Kommunika onsleitungen nicht überkreuzen.
• Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich derar ge
Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig
erfolgen.
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten
folgende Mindestabstände eingehalten werden:
Minimal-Abstände von Elektrozäunen zu Hochspannungsleitungen
Stromspannung V
Weniger oder gleich 1000
Zwischen 1000 und 33'000
Grösser als 33'000
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten sie
sich nicht mehr als 3 m über dem Boden befi nden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojek on der äußersten Leiter der
Freileitungen, in der folgenden En ernung zur Bodenoberfl äche liegen:
-
2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
-
15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V
38
Abstand m
3
4
8