S
V
ACHWIDRIGE
(nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit (WLL) darf nicht überschritten werden.
Es darf nur Hebegut aufgenommen werden, dessen Abmessungen innerhalb der
angegebenen Grenzen für Nutzhöhe und Zinkenlänge liegen (Tab. 1). Die aufgenommene
Last darf die Länge der Gabelzinken keinesfalls überschreiten.
Das Lastaufnahmemittel muss sich im belasteten, angehobenen Zustand um mindestens 5°
nach hinten (in Richtung Holm) neigen, keinesfalls in die entgegengesetzte Richtung!
An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine Veränderungen durchgeführt werden.
Die Benutzung des Lastaufnahmemittels zum Transport von Personen ist verboten.
Beim Transport der Last ist eine Pendelbewegung und das Anstoßen an Hindernisse zu
vermeiden.
Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit seitlichen Zugkräften ist verboten.
Weder das Lastaufnahmemittel noch Teile davon dürfen als Tragmittel zum Anschlagen von
Seilen, Ketten oder Bändern verwendet werden.
Werden mehr als 2 Lastaufnahmemittel verwendet, muss zur Vermeidung von unzulässigen
seitlichen Zugkräften eine Traverse zum Einsatz kommen.
Mit der Krangabel dürfen nur Güter transportiert werden, die auf Paletten fest verschnürt sind
bzw. Güter, die aufgrund ihrer Form und Größe direkt von den Zinken aufgenommen werden
können.
ACHTUNG: Beim Anheben der beladenen Krangabel dürfen die Spitzen der Gabelzinken
keinesfalls nach unten weisen!
Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe fallen lassen.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden.
ERWENDUNG
©
2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
Lastschwerpunkt
Load centre of gravity
Load centre of gravity
min. 5°
5