Polierer XC 3401 VRG
Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt
FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie,
beginnend mit dem Verkaufsdatum der
Maschine an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel,
die auf Material- und/oder Herstellungs-
fehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzu-
führen sind. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruchs ist der Original-
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum
beizufügen. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von FLEX autorisierten
Werkstätten oder Service-Stationen
durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter
Verschleiß, unsachgemäße Anwendung,
teilweise oder komplett demontierte
Maschinen sowie Schäden durch
Überlastung der Maschine, Verwendung
von nicht zugelassenen, defekten oder
falsch angewendeten Einsatzwerkzeugen.
Schäden, die durch die Maschine am
Einsatzwerkzeug bzw. Werkstück
verursacht werden, Gewalt-anwendung,
Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder
ungenügende Wartung seitens des Kunden
oder Dritter zurückzuführen sind,
Beschädigungen durch Fremdeinwirkung
oder von Fremdkörpern, z. B. Sand oder
Steine sowie Schäden durch
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung,
z. B. Anschluss an eine falsche
Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen
ist.
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden und entgangenen
Gewinn durch Unterbrechung des
Geschäfts-betriebes, die durch das
Produkt oder die nicht mögliche
Verwendung des Produktes verursacht
wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden, die durch unsach-
gemäße Verwendung oder in Verbindung
mit Produkten anderer Hersteller verursacht
wurden.
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