A.
Sicherheitshinweise zum Flugbetrieb
Lesen Sie diese Anleitung bitte sorgfältig durch, bevor Sie mit dem Aufbau beginnen!
1. Verwendung
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
nachstehend aufgeführte Hinweise:
• Bei der Montage der Boxen ist darauf zu achten,
dass sich der Lastschwerpunkt unter dem Auf-
hängepunkt an den Flugrahmen befindet.
• Der Schiefhang (nicht mit dem Curving zu
verwechseln!) des Flugrahmens darf nicht größer
als 10 % (6°) sein. Zur bestimmungsgemäßen
Verwendung gehört auch das Beachten aller
Hinweise aus der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten
Eine andere oder darüber hinausgehenden
Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet der
Hersteller nicht.
1.2 Sachwidrige Verwendung
Durch falschen Einsatz der Flugrahmen sowie
durch unsachgemäßen Umgang mit dieser
Lastaufnahmeeinrichtung können erhebliche
Gefahren entstehen. Es ist deshalb nicht zulässig
• mit Flugrahmen Schrägzug auf Lasten auszuüben
• festsitzende Lasten mit dem Kran loszureißen
• Personen zu heben
• Schläge oder Stöße in die Flugrahmen einzuleiten
• Wärmebehandlungen oder Schweißarbeiten an
Flugrahmen durchzuführen
• die zulässige Tragfähigkeit der Traverse darf nicht
überschritten werden
Zusätzlich zu diesen Hinweisen müssen
die Betriebssicherheitsverordnung VBG 9
beachtet werden.
2. Gewährleistung
und Haftung
HK AUDIO ist nicht verantwortlich für Schäden,
welche aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs
oder Zuwiderhandlungen gegen die gültigen
Sicherheitsvorschriften zum Aufbau und Betrieb
entstehen.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei
Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden
Ursachen zurückzuführen sind:
• die Nichtbeachtung der in der Betriebsanleitung
gegebenen Hinweise kann Ansprüche im Rahmen
der Produkthaftung und Garantieansprüche er-
löschen lassen
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung der
Lautsprecher
• nicht beachten der Hinweise in der Betriebs-
anleitung bezüglich Transport, Lagerung, Erst-
inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instand-
setzung.
• eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Flughardware
• eigenmächtiges Verändern der in der Betriebs-
anleitung angegebener Parameter
• unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
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