11. CE-Konformität
Das SecuSignal
-System ist mit dem CE-Zeichen ge-
®
kennzeichnet.
Die HOPPE Holding AG bestätigt hiermit für dieses Pro-
dukt die Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien:
• EU-Richtlinie 1999/5/EG „R&TTE-Direktive"
• EU-Richtlinie 89/336/EG „Elektromagnetische Verträglichkeit"
Die Erklärung zur Konformität ist bei der HOPPE Holding AG hinter-
legt.
12. Garantie-Erklärung
Neben und zuzüglich zu der Mängelhaftung des Ver-
käufers gewähren wir unter den nachstehenden Vor-
aussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen
Umfang eine Haltbarkeitsgarantie. Als Hersteller ga-
rantieren wir die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von
sachgemäß gebrauchten Tür- und Fensterbeschlägen von HOPPE.
Diese Funktions-Garantie bezieht sich auf folgende Merkmale:
- Übertragung der Drehbewegung auf das Türschloss oder den
Dreh-/Kipp-Beschlag des Fensters
- Sperrmechanismus (bei Fenstergri en mit den Sonderfunktionen:
abschließbar, selbsttätige Verriegelung oder Secustik
Garantie-Ausschluss:
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Funktions-Garantie sind alle
auswechselbaren Einzelteile, wie insbesondere Schrauben, Verbin-
dungsstifte usw. Für elektronische Bauteile gilt die gesetzliche Ge-
währleistung von 24 Monaten. Ferner wird keine Haftung übernom-
men für Schäden, die entstanden sind durch:
- ungeeignete und unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafte und nachlässige Behandlung,
- Nichtbeachtung von Einbau- und Pfl egeanweisungen, Änderungen
und Eigenreparaturen,
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- chemische und physikalische, nicht bei sachgemäßem Gebrauch
entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche, z. B. Be-
schädigungen durch scharfkantige Gegenstände,
- nicht einwandfrei funktionstüchtige Elemente (Tür, Fenster) und/
oder Beschlagteile (z. B. Schloss, Band usw.).
Garantie-Leistungen:
Unsere Garantie-Leistung besteht ausschließlich darin, dass wir im
Falle eines innerhalb der Garantie-Zeit aufgetretenen Mangels in der
Funktionstüchtigkeit nach unserer Wahl die für den Erst-Endgebrau-
cher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatz-
lieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen
Beschlages durchführen. Dem Garantie-Nehmer erwachsene Kosten,
Spesen, Porto und dergleichen, werden nicht ersetzt. Der Garantie-
Anspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts sowie eines
Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb
der Garantie-Zeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere
durch Vorlage des Kaufbelegs geführt werden. Es wird daher emp-
fohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantie-Zeit
sorgfältig aufzubewahren.
Garantie-Zeit:
Die Garantie-Zeit beträgt 10 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufs
durch den Erst-Endgebraucher. Bei Reklamationen wenden Sie sich
bitte unter Vorlage des Produkts und des Kaufbelegs direkt an den
)
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Verkäufer oder den Hersteller.
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