Die Garantie für die Geräte des BIO-UV-Sortiments gilt unter folgenden Bedingungen:
-
1 Jahr für den Reaktor PEHD (Werkstoffe und Schweißnaht) und alle anderen Bestandteile außer
der UV Lampe (Verbrauchsgegenstand).
Durch Überspannung oder Blitzschlag hervorgerufene Schäden an den elektrischen Bestandteilen fallen
nicht unter die Garantie
Achtung: Die Garantie schließt Bruchschäden an Quarzhülle und Lampe aus.
-
Defekte Teile müssen mit Typ und Seriennummer des Geräts an die Firma BIO-UV
zurückgeschickt werden, von welcher sie nach einem technischen Gutachten ausgetauscht werden.
-
Die Portokosten teilen sich der Zwischenhändler und die Firma BIO-UV.
-
Die Garantie gilt ab dem Tag der Installation des Gerätes: Dieses Datum müssen Sie der Firma
BIO-UV mitteilen, indem Sie ihr die Garantiekarte per Post oder Fax zurückschicken..
Achtung: Sollte die Garantiekarte der Firma BIO-UV nicht innerhalb eines Monats
nach Erwerb des Gerätes zukommen, betrachtet die Firma BIO-UV den Baumonat
des Baujahrs des Gerätes als Garantiebeginn.
-
Bei fehlerhafter Installation oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen übernimmt die
Firma BIO-UV keine Haftung und kommt keine Garantie zum Tragen.
Das BIO-UV-Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
TTPE_AM-DE.doc
Marque, Modèles et Brevets déposés - Produits exclusifs
GARANTIE
Société BIO-UV SA
ZAC La Petite Camargue
34400 LUNEL Frankreich
www.bio-uv.com
Email :
info@bio-uv.com
Copyright BIO-UV - 26/11/2009
Page 14