Die Garantieansprüche erlöschen
• Bei verschleißbedingten Störungen bzw. bei üblicher
Abnutzung von Verschleißteilen.
• Wenn der Einbau bestimmter Elektronikelemente entge-
gen der Herstellervorgabe von nicht dafür autorisierten
Personen durchgeführt wurde.
• Bei Verwendung in einem anderen als vom Hersteller
bestimmten Einsatzzweck.
• Wenn die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Hin-
weise des Herstellers nicht befolgt wurden.
• Jegliche Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung oder
Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn in Märklin-
Produkte Fremdteile eingebaut werden, die nicht von
Märklin freigegeben sind und hierdurch die Mängel bzw.
Schäden verursacht wurden. Entsprechendes gilt für
Umbauten, die weder von Märklin noch von Werkstätten,
die von Märklin autorisiert sind, durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt zugunsten von Märklin die wider-
legbare Vermutung, dass Ursache für die Mängel bzw.
Schäden die vorgenannten Fremdteile bzw. Umbauten
sind.
Die Garantiefrist verlängert sich durch Instandsetzung oder
Ersatzlieferung nicht. Die Garantieansprüche können ent-
weder direkt bei dem Verkäufer oder durch Einsenden des
reklamierten Teils zusammen mit der Garantie-Urkunde oder
der Kaufquittung und einem Mängelbericht direkt an die
Firma Märklin gestellt werden. Unfrei eingesandte Garantie-
Reklamationen können nicht angenommen werden.
8
Die Adresse lautet:
Gebr. Märklin & Cie. GmbH
Reparaturservice
Stuttgarter Straße 55 - 57
73033 Göppingen
Germany
07161 608 222
E-Mail: service@maerklin.de
Internet: www.maerklin.com
9. Ersatzteile
Radsatz (Wechselstrom)
Radsatz (Gleichstrom)
Schleifer
Kurzkupplung
Puffer
Übergang
E700 150
E700 580
E574 062
E701 630
E196 803
E701 370