d.
Sie sind verpflichtet, IP in jedem Fall die Gelegenheit einzuräumen, etwaige
Mängel an der Hebeklemme beheben zu lassen.
e.
Ein Anspruch auf Garantie besteht erst nach Erfüllung sämtlicher
Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Hebeklemme.
f.
Es wird keine Garantie für Mängel gewährt, welche die Folge sind von:
normalem Verschleiß
●
Beschädigungen
●
●
Überlastung
●
bestimmungswidriger Verwendung
●
unsachgemäßer Verwendung
●
Heben neuer/abweichender Materialien (Härten/Abmessungen)
●
grober Behandlung und/oder mangelnder Sorgfalt bei der Verwendung
●
unterlassene oder fehlerhafte Ausführung der unter g) genannten Verfahren
und Maßnahmen
In folgenden Fällen wird ebenfalls keine Garantie gewährt:
●
Wenn zwischen dem Lieferdatum der Hebeklemme (d. h. dem
Rechnungsdatum des IP- Fachhändlers) und der Inbetriebnahme der
Hebeklemme ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt
Wenn keine Originalersatzteile für IP-Hebeklemmen verwendet worden sind
●
Wenn Änderungen an einer IP-Hebeklemme vorgenommen worden sind
●
Wartungs- und Revisionsarbeiten nicht von einem von IP autorisierten
●
Reparaturfachmann ausgeführt worden sind
g.
Sie sind verpflichtet, die von IP ausgearbeiteten Verfahren und Maßnahmen ein
zuhalten, die ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit der Hebeklemme
gewährleisten sollen. Die genannten Verfahren und Maßnahmen sind in
Kapitel 1: „10 Jahre Garantie für ein Höchstmaß an Sicherheit" im Detail
beschrieben. Beide sind unauflöslich mit den Garantiebedingungen verbunden
und bilden einen integralen Bestandteil von ihnen.
h.
Auf Rechtstreitigkeiten, die sich aus der von IP gewährten Garantie und den
vorliegenden Garantiebedingungen ergeben, findet niederländisches Recht
Anwendung. Der ausschließliche Gerichtsstand ist das zuständige niederländische
Gericht im Arrondissement Den Haag.
Die 10-jährige Garantie gilt ausschließlich für Anwender/Endabnehmer
20
einer IP-Sicherheitshebeklemme.