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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• Für den Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
• Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
2.1
Verhalten bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
Arbeiten in der Nähe bzw. an ungeschützten elektrischen Anlagen dürfen nur
durchgeführt werden wenn:
• die Anlage freigeschaltet ist.
• die Anlage gegen Wiedereinschalten gesichert wurde.
• die Anlage auf Spannungsfreiheit überprüft wurde.
• die Anlage mittels Erdungsschiene kurzgeschlossen wurde.
• benachbarte spannungsführende Teile gegen Berühren gesichert wurden.
2.2
Verhalten bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen muss ein ausreichender
Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Nennspannung (Volt)
Bis 1000 V
Über 1 kV bis 110 kV
Über 110 kV bis 220 kV
Über 220 kV bis 380 kV
bei unbekannter Netzspannung
Sicherheitsabstände nach DIN 75 105/VDE 0105-1
Können Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, sind die Freileitungen in
Absprache mit den Betreibern freizuschalten und gegen Wiedereinschalten zu
sichern (weitere Sicherungsmaßnahmen siehe oben).
Schutzabstand (Meter)
2 m
3 m
4 m
5 m
5 m
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