Inbetriebnahme
• Platzieren Sie den MystMaker I so in Ihrem Zimmerbrunnen oder Wassergefäß, dass er vom Wasser überdeckt ist.
• Schließen Sie den mitgelieferte Trafo an die Zuleitung des MystMaker I und an eine geeignete Netzsteckdose an.
•
Wenn die Kontrolllampe am MystMaker I aufleuchtet, ist das Gerät in Betrieb und erzeugt Wassernebel. Fällt der
Wasserstand unter den Mindestpegel des Wasserstand-Kontrollsensors, schaltet sich der MystMaker I automatisch
aus.
• Die Keramik-Scheibe (Membran) hat eine begrenzte Lebensdauer und muss nach ca. 3000 Std. ersetzt werden.
Ein Austausch ist spätestens dann erforderlich, wenn trotz aufleuchtender Kontrolllampe kein Nebel mehr erzeugt wird.
Membranwechsel
Bei der Keramikscheibe (Membran) handelt es sich um ein Verschleißteil. Lässt der Nebeleffekt nach oder fällt aus,
sollte die Keramikscheibe ausgewechselt werden. Diese erhalten Sie als Ersatzteil bei Ihrem Ubbink - Fachhändler
(Artikelnummer 1387093).
• Verwenden Sie zum Auswechseln den mitgelieferten Spezialschlüssel (1).
• Ziehen Sie den Stecker des Netzgerätes aus der Steckdose und nehmen Sie den MystMaker I aus dem Wasser
• Entfernen Sie mit Essigwasser mögliche Kalkablagerungen im Bereich der Keramikscheibe (Membran).
• Achten Sie darauf, dass das Gerät vor dem Aufschrauben absolut trocken ist.
• Drehen Sie den Gewindering (2) mit Hilfe des Spezialschlüssels (1) gegen den Uhrzeigersinn heraus.
• Nehmen Sie nun vorsichtig die Keramikscheibe heraus.
• Die Keramikscheibe ist sehr empfindlich. Setzen Sie die neue Keramikscheibe deshalb vorsichtig und mit der
richtigen Seite, d.h. Fläche mit Kreismarkierung nach unten (5b), in den MystMaker I ein. Achten Sie auch darauf,
dass die Gummidichtung (4) richtig sitzt und nicht beschädigt ist.
• Schrauben Sie anschließend den Gewindering (2) wieder vorsichtig im Uhrzeigersinn zu und nehmen Sie den
MystMaker I wieder in Betrieb
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Garantie
Auf dieses Produkt gewähren wir Ihnen eine Garantie von 2 Jahren gegen nachweisliche Material- und
Herstellungsfehler, die ab Kaufdatum gilt. Für die Inanspruchnahme der Garantie muss als Kaufnachweis der Original-
Kaufbeleg vorgelegt werden. Nicht unter die Garantie fallen alle Beanstandungen, deren Ursache auf Nichtbeachtung
der Sicherheitsvorschriften, Montage- und Bedienungsfehler, mangelnde Pflege, Frosteinwirkung, unsachgemäße
Reparaturversuche, Gewaltanwendung, Fremdverschulden, Überlastung, mechanische Beschädigungen oder
die Einwirkung von Fremdkörper zurückzuführen sind. Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind alle
Beanstandungen von Teileschäden und/oder Problemen, deren Ursachen auf Verschleiß zurückzuführen sind sowie
Schäden an Pflanzen und Tieren.
Umweltschutz
Elektroaltgeräte sollen nicht mit dem Hausmüll entsorgen werden. Bitte bringen Sie das
Altgerät zu Ihrer örtlichen Sammelstelle. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihren Händler oder
Entsorgungsunternehmen.
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