Die beschränkte Gewährleistung gilt nur in der EU, im EWR und in der Schweiz, kann nur in diesen Regionen geltend
gemacht werden und gilt nur dann, wenn das Gerät bei Google oder einem autorisierten Reseller erworben wurde.
Ansprüche aus dieser beschränkten Gewährleistung können überall in der EU, im EWR und in der Schweiz geltend
gemacht werden.
Die Gewährleistung deckt vieles, aber nicht alles ab.
Diese beschränkte Gewährleistung gilt nur für Hardwarekomponenten (nicht für Softwareelemente) des Geräts und
nicht bei Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiß, Unfälle, Fehlanwendung (einschließlich durch
Nichtbeachtung der Produktdokumentation), Nachlässigkeit, Zerlegung, Veränderungen und äußere Einwirkungen wie
extreme Hitze oder Umweltbedingungen entstanden sind. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Gerät haben oder sich
allgemein informieren möchten, besuchen Sie
p ixel.google.com/c-support
. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir sind nicht perfekt, aber wir tun, was wir können.
Die beschränkte Gewährleistung garantiert keine unterbrechungs- oder fehlerfreie Nutzung des Geräts.
Rechtsmittel im Rahmen der Gewährleistung – was Sie tun müssen, wenn ein Defekt an Ihrem Gerät auftritt
Wenn Sie Ihr Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist aufgrund eines Defekts zurückgeben, entscheidet
Google nach eigenem Ermessen und im rechtlich zulässigen Rahmen, ob Ihr Gerät mit neuen oder generalüberholten
Ersatzteilen repariert wird, ob es durch ein neues oder generalüberholtes Gerät ersetzt wird, dessen Funktionsumfang
mindestens Ihrem Modell entspricht, oder ob es gegen Erstattung des dafür entrichteten Kaufpreises
zurückgenommen wird. Wenn Google Ihr Gerät repariert oder ersetzt, bleibt die Gewährleistung für das reparierte bzw.
ersetzte Gerät für die restliche Dauer des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums gültig. Alle zurückgegebenen
Geräte und/oder Teile, für die Sie Ersatz erhalten haben, sind anschließend Eigentum von Google. Ihre gesetzlichen
Rechte in Bezug auf das Gerät werden durch die beschränkte Gewährleistung in keiner Weise eingeschränkt oder
anderweitig berührt.
Um einen Anspruch im Rahmen der beschränkten Gewährleistung geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an
pixel.google/c-support
.
Wir benötigen Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und die Seriennummer Ihres Geräts. Außerdem muss ein Kaufbeleg
vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu, wie wir mit diesen Daten umgehen, finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung unter google.com/privacy. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Daten zu sichern, bevor Sie das
Gerät im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung zurückgeben.
Mitarbeiter oder Vertreter von Google oder dessen Partnern sowie Drittparteien sind nicht berechtigt, diese
beschränkte Gewährleistung zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen. Sollte eine Bestimmung dieser beschränkten
Gewährleistung rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt und
weiterhin wirksam.
Wenn Sie Ihr Gerät in einem der folgenden Länder gekauft haben, gelten unter Umständen die folgenden zusätzlichen
Bestimmungen:
Falls in Frankreich erworben:
Ungeachtet der beschränkten Gewährleistung bleibt Google in jedem Fall im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Gewährleistung haftbar, insbesondere für (i) jede Vertragswidrigkeit gemäß den Artikeln L. 211-4 ff. des französischen
Verbraucherschutzgesetzbuches und (ii) jegliche verborgenen Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des französischen
Zivilrechtbuches.
(i) In Bezug auf die Vertragskonformität hat der Verkäufer gemäß Artikel L. 211-4 des französischen
Verbraucherschutzgesetzbuches vertragskonforme Ware zu liefern und haftet für Vertragswidrigkeiten, die bei
Auslieferung bestehen. Er ist außerdem haftbar für jede Vertragswidrigkeit aufgrund von Verpackung,
Montageanleitung oder Installation, sofern diese von dem Verkäufer oder in seinem Namen durchgeführt wurde.
Gemäß Artikel L. 211-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches gilt ein Produkt unter folgenden
Voraussetzungen als vertragskonform:
1. Das Produkt muss sich für den üblicherweise mit einem solchen Produkt verbundenen Zweck eignen und
gegebenenfalls:
- der Beschreibung des Verkäufers entsprechen und über die Funktionen verfügen, die der Verkäufer dem Käufer in
Form eines Musters oder Modells dargestellt hat;
- über die Funktionen verfügen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers
oder deren Vertreter, einschließlich Werbung und Kennzeichnung, vernünftigerweise erwarten kann.
2. Alternativ muss das Produkt über die Funktionen verfügen, die in gegenseitigem Einvernehmen von den Parteien
vereinbart wurden, oder das Produkt muss sich für die speziellen Anforderungen des Käufers eignen, die dieser dem
Verkäufer mitgeteilt und denen Letzterer zugestimmt hat.
Gemäß Artikel L. 211-12 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches erlöschen Ansprüche aus
Vertragswidrigkeiten zwei Jahre nach der Auslieferung des Produkts.