Betriebszeiten; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken - ATIKA LSH 2600 Manual Original

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  • MEXICANO, página 48
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Vor Inbetrieb-
nahme die
Betriebsanlei-
tung und Si-
cherheits-
hinweise lesen
und beachten.
Gefahr durch
fortschleudern-
de Teile bei
laufendem
Motor – unbe-
teiligte Perso-
nen, sowie Haus- und Nutz-
tiere aus dem Gefahrenbe-
reich fernhalten.
Augen- und
Gehöschutz
tragen
.
Netzstecker ziehen, wenn die Leitung beschä-
digt oder verwickelt ist.
Berühren Sie das Kabel nicht, solange es noch
nicht vom Netz getrennt ist.
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Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung (32.BlmSchV)
dürfen Laubsauger in reinen, allgemeinen und besonderen
Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die
der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten
für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feierta-
gen ganztägig sowie an Werktagen von 7.00 – 9.00 Uhr, von
13.00 – 15.00 Uhr und von 17.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
Informationen zur Vermeidung von Lärm:
Eine gewisse Lärmbelastung durch dieses Gerät ist nicht ver-
meidbar. Verlegen Sie lärmintensive Arbeiten auf zugelassene
und dafür bestimmte Zeiten. Halten Sie sich ggf. an Ruhezeiten
und beschränken Sie die Arbeitsdauer auf das Notwendigste. Zu
Ihrem persönlichem Schutz und Schutz in der Nähe befindlichen
Personen ist ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
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Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für leichte und
trockene Materialien, wie z. B. Laub und Gartenabfälle
wie Gras, kleine Zweige und Papierstückchen geeignet.
Saugen, blasen und häckseln von:
-
schweren Materialien, wie z. B. Metall, Steine, Äste,
Tannenzapfen oder zerbrochenes Glas
-
brennbaren Materialien, wie z. B. Zigarettenstum-
mel, Grillkohle
-
entflammbaren, giftigen oder explosiven Materialien
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Vor Reparatur-,
Wartungs- und
Reinigungsar-
beiten Motor
abstellen und
Netzstecker
ziehen.
Achtung vor
rotierendem
Werkzeug.
Hände und
Füße nicht in
Öffnungen
halten, wenn das Gerät
läuft.
Vor Feuchtig-
keit schützen.
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Wegen der Gefahr körperlicher Gefährdung das Gerät
niemals in Bereichen mit gesundheitsgefährdenden Stäu-
ben und Flüssigkeiten oder als Nasssauger verwenden.
Anderweitige Anwendung wie Saugen und Blasen sind
nicht erlaubt.
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für die private
Benutzung entsprechend seinem Verwendungszweck
konzipiert.
Als Geräte für den privaten Haus- und Gartenbereich
werden solche angesehen, die nicht in öffentlichen Anla-
gen, Parks, Sportstätten, sowie in der Land- und Forst-
wirtschaft eingesetzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht – das Risiko dafür trägt aus-
schließlich der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeits-
medizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Laubsauger
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus ent-
stehende Schäden jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefah-
ren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur
durch uns bzw. durch von uns benannte Kundendienst-
stellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umge-
bung verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
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Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können
trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten
Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheits-
hinweise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", so-
wie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von
Personenverletzungen und Beschädigungen.
Ignorierte oder übersehene Sicherheitsvorkehrungen
können zu Verletzungen beim Bediener oder zu Beschä-
digungen von Eigentum führen.
Wegschleudern von Steinen und Erde.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ord-
nungsgemäßer Elektro-Anschlußleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elek-
trischen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden
Arbeiten ohne Gehörschutz.
Des weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen
nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
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