DEUTSCH GEBRAUCHSANWEISUNG
DE
BESTIMMUNGSMÄSSE VERWENDUNG/ HINWEISE
Das LED-Rücklicht ersetzt nicht die von der deutschen StVZO I§ 67) vorgeschriebene
lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern.
Das LED-Rücklicht dient bei sachgemäßer Anwendung der besseren Sichtbarkeit.
Das LED-Rücklicht darf nicht bei Regen verwendet werden, da die Funktionsfähigkeit bei
Nässe nicht gewährleistet ist.
Bitte verwenden Sie das LED-Rücklicht nur zusammen mit dem dazugehörigen Fahrradhelm.
Das LED-Rücklicht ist nur für den privaten Gebrauch gedacht.
Bitte beachten Sie, dass das LED-Rücklicht während der Benutzung von Kragen, Rucksack
oder durch Kopfbewegungen verdeckt bzw. nicht sichtbar sein kann. Das LED-Rücklicht
kann sich durch hängen bleiben an Jacken, Rucksäcken oder sonstigen Gegenständen unter
Umständen unbemerkt lösen.
Bitte beachten Sie, dass die Batterie des LED-Rücklichtes ausfallen bzw. entleert sein kann.
Kontrollieren Sie daher die Funktionsfähigkeit des Lichts regelmäßig.
Die Batterien dürfen nicht übermäßiger Wärme wie Sonnenschein, Feuer oder dergleichen
ausgesetzt werden. Bei unsachgemäßem Batteriewechsel besteht Explosionsgefahr. Ersatz
der Batterie nur durch denselben oder gleichwertigen Batterietyp. Bitte entsorgen Sie
entleerte Batterien nicht über den Hausmüll, sondern in dafür vorgesehene Sammelbehälter.
Eltern sollten darauf achten, dass auch Ihr Kind die Funktionsfähigkeit des LED-Rücklichts
regelmäßig kontrolliert. Für Kinder unter 4 Jahren ist die Verwendung des LED-Rücklichts
nicht geeignet. Das LED Rücklicht ist kein Spielzeug und darf von Kindern nur unter der
Aufsicht von Erwachsenen benutzt werden. Der Batteriewechsel darf nur von Erwachsenen
durchgeführt werden.
BENUTZERHINWEISE: LED REARLIGHT [A]
1. VOR DER ERSTEN BENUTZUNG
Entfernen Sie vor der ersten Benutzung den Sicherheitsstreifen des LED-Rücklichts
(Abb. A1).
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