7 AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE (ZERSTÖRENDE PRÜFUNG)
Untersuchen Sie nach dem Ablösen von der Oberfläche die Stempelunterseite, um die
Ergebnisse auszuwerten.
a)
Erfolgreiche Prüfung: In den meisten Fällen haftet die Beschichtung vollständig am
Stempel und die Prüfung kann als 100% gültig aufgezeichnet werden.
b)
Teilweises Versagen: In einigen Fällen deckt die Beschichtung nur einen Teil der
Stempelfläche ab. Wenn die Beschichtung mehr als 50% der Stempelstirnfläche abdeckt,
sollte ein teilweises Adhäsions-/Beschichtungsversagen aufgezeichnet werden.
Kohäsionsversagen: Wenn die Beschichtung innerhalb der Beschichtungslage versagt und
die Beschichtung teilweise an der Oberfläche und teilweise an der Stempelstirnfläche haftet.
c)
Adhäsionsversagen: Wenn keine Beschichtung am Stempel vorhanden ist, muss dies als
Adhäsions- bzw. Klebstoffversagen aufgezeichnet werden. Dies ist in der Regel die Folge
eines unzureichenden Vermischens der Klebstoffkomponenten, einer Inkompatibilität des
Klebstoffs und der Beschichtung oder einer unzureichenden Vorbereitung des Stempels
und/oder der zu prüfenden Oberfläche vor der Prüfung – siehe Abschnitt 3 „Sichern des
Stempels" auf Seite 3.
Bei der Prüfung von Beschichtungen auf Beton kommt es häufig vor, dass
die Haftkraft zwischen der Beschichtung und dem Beton größer als die
Zugfestigkeit des Betons selbst ist. In diesem Fall wird Beton von der
Oberfläche abgehoben und ist auf der Beschichtung an der
Stempelstirnfläche sichtbar.
Die Betrachtung des Prüfbereichs gibt zusätzlich Aufschluss über die Art
des Versagens; Adhäsion bzw. Kohäsion zwischen unterschiedlichen
Beschichtungslagen.
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a)
b)
c)
Adhäsionsversagen Teilweises Versagen
der Beschichtung
Versagen der
Versagen des
Beschichtung
Betons
R
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