Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schä-
den und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden . Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig .
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft .
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikations-
fehler . Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkttei-
le, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher
als Verschleißteile angesehen werden können oder für
Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z . B . Schal-
ter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind .
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschä-
digt, nicht sachgemäß benutzt oder gewartet wur-
de . Für eine sachgemäße Benutzung des Produkts
sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten .
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STKK 16 B1