2.2 Gewährleistungsbestimmungen
Das Filtersystem PURITY C unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren. Ein Gewähr-
leistungsanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn alle Hinweise dieser Anleitung befolgt
und beachtet werden.
2.3 Lagerung/Transport
Umgebungsbedingungen bei Lagerung und Transport in den technischen Daten (Kapitel 9) beach-
ten.
Das Handbuch ist als Teil des Produkts zu verstehen und während der gesamten Lebensdauer des
Filtersystems aufzubewahren und an nachfolgende Besitzer weiterzugeben.
2.4 Recycling/Entsorgung
Das Verpackungsmaterial dieses Produkts ist für das Recycling geeignet und kann wiederverwendet
werden. Bitte entsorgen Sie alle Materialien entsprechend den örtlichen Bestimmungen.
Erschöpfte Filterkartuschen werden bei Anlieferung unter den auf der Umschlagrückseite aufge-
führten BRITA-Adressen zurückgenommen oder können im Einklang mit den jeweils örtlich gültigen
Verordnungen und Vorschriften entsorgt werden.
3 Betriebs- und Sicherheitshinweise
3.1 Qualifi ziertes Personal
Installation und Instandhaltung des Filtersystems darf nur von geschultem und autorisiertem Perso-
nal vorgenommen werden.
3.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der einwandfreie und sichere Betrieb des Produktes setzt die in diesem Handbuch beschriebene
Installation, Gebrauch und Instandhaltung voraus. Nur Filterkartuschen verwenden, die für das vorlie-
gende Filtersystem vorgesehen sind.
3.3 Haftungsausschluss
Die Installation und der Kartuschenwechsel müssen genau nach den Angaben in diesem Handbuch
ausgeführt werden. BRITA haftet nicht für etwaige Schäden einschließlich Folgeschäden, die aus
der falschen Installation oder dem falschen Gebrauch des Produktes entstehen können.
3.4 Spezifi sche Sicherheitshinweise
•
Als Speisewasser für das BRITA Wasserfi lter-System darf ausschließlich Wasser in Trinkwas-
serqualität verwendet werden. Das BRITA Wasserfi ltersystem ist nur für die Kaltwasseranwen-
dung innerhalb des in Kapitel 9 angegebenen Wassereingangstemperaturbereichs geeignet.
Keinesfalls darf mikrobiologisch belastetes Wasser oder Wasser unbekannter Qualität ohne
angemessene Desinfektion eingesetzt werden.
•
Im Fall einer Abkochaufforderung für das Leitungswasser von offi zieller Stelle ist das Filter-
system außer Betrieb zu nehmen. Nach Ende der Abkochaufforderung müssen die Filter-
kartusche getauscht sowie die Anschlüsse gereinigt werden.
•
Aus hygienischen Gründen wird das Filtermaterial der Kartusche einer speziellen Behandlung
mit Silber unterzogen. Eine geringe Menge Silber, die gesundheitlich unbedenklich ist, kann an
das Wasser abgegeben werden. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesund-
heitsorganisation (WHO) für Trinkwasser. Es kann jedoch allenfalls zu einer Überschreitung der
im Codex Alimentarius Austriacus genannten Werte kommen.
•
Es wird generell empfohlen, Leitungswasser für bestimmte Personengruppen (z. B. immunge-
schwächte Menschen, Babys) abzukochen. Dies gilt auch für gefi ltertes Wasser.
•
Hinweis für Nierenkranke oder Dialysepatienten: Während des Filtervorgangs kann es zu einer
leichten Erhöhung des Kaliumgehalts kommen. Sollten Sie nierenkrank sein und/oder eine spe-
zielle Kaliumdiät einhalten müssen, empfehlen wir eine vorherige Abstimmung mit Ihrem Arzt.
•
Das Wasserfi ltrat ist gemäß EN 1717 in die Kategorie 2 eingestuft.
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