1.7 Emissionen
Von der Maschine gehen die nachfolgenden Emissionen aus. Sie entsprechen darin den
einschlägigen Vorschriften der EG-Richtlinien und harmonisierten Normen zu Sicherheit von
Maschinen.
HINWEIS!
i
Beachten
vorschriften.
1.7.1
Lärm
Der Schalldruckpegel der von der Maschine verursachten Geräusche am Arbeitsplatz des
Bedienungspersonals ist kleiner als 70 dB (A).
1.7.2
Vibration
Bedingt durch die Arbeitsweise gehen von der Maschine keine nennenswerten Vibrationen aus..
Schwingungsdämpfende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
1.7.3
Elektromagnetische Verträglichkeit
Die elektromagnetische Verträglichkeit der Maschine entspricht der EG Richtlinie 89/336/EWG.
•
Die von der Maschine erzeugte elektromagnetische Strahlung ist ausreichend abgeschirmt.
•
Die Störfestigkeit der Maschine gegen elektromagnetische Strahlung genügt den gesetzlichen
Anforderungen.
Sie allfällige weitere Arbeitssicherheit- und
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Unfallverhütungs-