1 - EINLEITUNG
1.5 Garantie
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Alle Geräte von CAMPAGNOLA S.r.l. haben eine 1- oder 2-jährige Garantie, deren Dauer vom Produkt abhängig ist. Das
Einkaufsdatum muß durch Rechnung oder ein entsprechendes Dokument belegt werden.
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Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und Bedienungsanleitungen
und den schriftlichen Anweisungen von den "Autorisierten Verkaufsstellen" entsprechen.
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Werkseitig eingebaute, beschädigte oder fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
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Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Verschleissteile (Filter, Riemen, Klingen, Dichtungen, usw.).
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Arbeiten von Technikern der Herstellerfirma (Besichtigungen, Demontage und Montage), welche durch falsche Bedienung
und nicht durch Herstellungsfehler begründet sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
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Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von Mitarbeitern von den "Autorisierten Kundendienststellen"
getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie ausgeführt werden können.
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Von der Garantie ausgeschlossen ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen,
welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden sind. Die Garantie beschränkt sich auf Herstellungsfehler.
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Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleine) Änderungen an den Geräten
und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
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Die Ersetzung des Geräts ist ausgeschlossen.
ACHTUNG!
Zur Garantieforderung nach den obengenannten Anweisungen benötigt die Herstellerfirma den richtig ausgefüllten
Garantieschein und den entsprechenden Kaufnachweis (Rechnung oder entsprechendes Dokument).
2
- UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
2.1 Anweisungen
ACHTUNG!
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, die auf der Nichteinhaltung folgender Angaben beruht.
2.1.1 Ergebnisse der Prüfungen nach dem Gesetz
ACHTUNG!
Gefahren des Bedieners wegen des Lärmes und der Vibrationen der Geräte.
1)
LÄRM-NIVEAU
Niveau vom durchgehenden Lärmdruck A am Arbeitsplatz. Es wird nach den Rechtsvorschriften UNI EN ISO 3744
gemessen:
Mit unterschiedlichen Hilfsausrüstungen wurden für die gleichen Werterhebungen hohe Ergebnisse festgestellt,
d.h. der festgelegte Bezugsgrenzwert wurde überschritten LpA
Deswegen soll man das Folgende durchführen:
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Der Bediener soll sich einer periodischen Gesundheitskontrolle unterziehen.
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Der Bediener muss über die Risiken informiert werden, denen er durch den hohen Schallpegel ausgesetzt wird.
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Das Tragen von lärmdämmenden Ohrenschützern oder anderer Mitteln als Gehörschutz ist Pflicht.
2)
VIBRATIONEN-NIVEAU
Als durchschnittlicher, quadratischer, in Frequenz gewogener und auf das Hand-Arm System übertragener
Beschleunigungswert, dem der Bediener ausgesetzt wird, hat sich gemäß EN ISO 5349/1-2 folgender Wert ergeben:
Die nachgeprüften Werte bei der Verwendung von Nebengeräten sind hoch, weil sie die Beziehungsgrenze von 2,5
2
m/s
überschreiten. Deswegen soll man das Folgende durchführen:
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Der Bediener soll sich einer periodischen Gesundheitskontrolle unterziehen.
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Der Bediener soll über die Gefahren wegen der Vibrationen informiert werden.
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Die maximal zulässige Arbeitsdauer begrenzt sich auf täglich 6 ununterbrochene Arbeitsstunden.
LpA
= 88 dBA
eq
= 70 dBA.
eq
a
= 4,08 m/s
2
heq
25 - 52