7.2
Indikationen für Sondermüll
Sondermüll sind Rückstände aus Industriebearbeitungen und Materialien aus der Verschrottung von
beschädigten und veralteten Geräten und Maschinen.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen, auch giftigen und schädlichen, müssen die Verursacher der
Abfälle Sorge tragen. Direkt oder durch autorisierte Unternehmen oder Institutionen oder durch
Übergabe an öffentliche Dienstleister, mit denen entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden.
Jedes Land/jede Gemeinde ist verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zur Abfallentsorgung in
seinem Zuständigkeitsbereich zu liefern.
ACHTUNG!
Unsachgemäße Entsorgung des Produkts durch den Eigentümer bedingt die Anwendung der
gesetzlich vorgesehenen Verwaltungssanktionen.
ACHTUNG!
Wenn sich an der Maschine kein Symbol mit gekreuzten Müllcontainer befindet, muss der Produzent nicht
für die Entsorgung des Materials haften. In diesem Fall müssen die geltenden Vorschriften zur
Abfallentsorgung befolgt werden. In diesem Fall sind die geltenden Vorschriften zur Entsorgung der
Abfälle maßgeblich.
Unter Berücksichtigung der Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG zur Reduzierung
gefährlicher Stoffe in den elektrischen und elektronischen Geräten und zur Abfallentsorgung, das Folgende
berücksichtigen:
Das Symbol des gekreuzten Müllcontainers, wenn vorhanden, bedeutet, dass das
Produkt am Ende seines Arbeitslebens vom restlichen Abfall getrennt gesammelt
werden muss. Deswegen muss der Benutzer das Gerät am Ende seiner Lebensdauer
zusammen mit allen wichtigen Bestandteilen einem Müllentsorgungszentrum für
elektrische und elektronische Abfälle übergeben, oder an den Händler zurückgeben,
wenn ein neues, gleichwertiges Produkt gekauft wird. Die geeignete Mülltrennung und
die folgende Behandlung, Verwertung und umweltfreundliche Entsorgung des Geräts
trägt zur Vermeidung möglicher negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit bei und begünstigt die Wiederverwertung seiner einzelnen Materialien.
Eine gesetzwidrige Entsorgung seitens des Benutzers bedingt die Anwendung der von
den
örtlichen
Bedienungs- und Wartungshandbuch – Originalanleitung
Rev.: 00, Datum 01.01.2017
geltenden
Gesetzen
vorgesehenen
Sanktionen.
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