Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert. Dies
gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Auspa-
cken gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produ-
ziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen werden kön-
nen oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus, Backformen oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten Anwei-
sungen genau einzuhalten.Verwendungszwecke und Handlungen, von
denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor denen gewarnt
wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer
Behandlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von
unserer autorisierten Service-Niederlassung vorgenommen wurden,
erlischt die Garantie.
Abwicklung im Garantiefall
Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten,
folgen Sie bitte den folgenden Hinweisen:
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Bitte halten Sie für alle Anfragen den Kassenbon und die Artikelnum-
mer (z. B. IAN 12345) als Nachweis für den Kauf bereit.
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DE │ AT │ CH
LSLB 10 B2