VORSICHT
Entsorgung von Elektro- oder Elektronikgeräten am Ende ihrer Lebensdauer (gültig
in allen Ländern der Europäischen Union und in anderen europäischen Systemen mit
getrennten Sammelsystemen)
Insbesondere dürfen Verbraucher Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) nicht als
Siedlungsabfall entsorgen, sondern müssen diese Art von Abfällen getrennt auf zwei
Arten entsorgen:
1) Bei kommunalen Sammelstellen (auch Öko-Stellplätze, Öko-Inseln genannt), direkt
oder über die Sammeldienste kommunaler Unternehmen, sofern diese vorhanden sind.
2) An Verkaufsstellen, die neue Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen.
Hier können sehr kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte (mit der längsten Seite weniger
als 25 cm) kostenlos belassen werden, während größere im 1-zu-1-Verfahren belassen
werden können, d. h. Sie können das alte Produkt belassen, wenn ein neues mit der
gleichen Funktion gekauft wird.
Sollten Sie Elektro- oder Elektronikgeräte widerrechtlich entsorgen, können die Strafen
der geltenden Umweltschutzgesetze verhängt werden (gilt nur für Italien).
Wenn Elektro- und Elektronik-Altgeräte Batterien oder Akkumulatoren enthalten,
müssen diese entfernt und über eine gesonderte Abfallsammlung entsorgt werden.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder auf der Verpackung weist
darauf hin, dass das Produkt nicht als normaler Hausmüll zu
betrachten ist, sondern an einer geeigneten Sammelstelle für das
Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE) abgegeben
werden sollte.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß
entsorgt wird, tragen Sie dazu bei, potenzielle negative Folgen für
die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden, die
andernfalls durch unsachgemäße Entsorgung verursacht werden
könnten.
Das Recycling von Materialien hilft, natürliche Ressourcen zu
schonen.
Ausführlichere Informationen zur Entsorgung und zum
Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrem örtlichen
Abfallentsorgungsdienst oder der Verkaufsstelle, bei der Sie es
gekauft haben.
In jedem Fall ist es notwendig, das Produkt gemäß den im
Verwendungsland geltenden Vorschriften zu entsorgen.
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