Konformitätserklärung im Einklang mit Artikel 14 der Verordnung EU Nr. 517/2014
Das Unternehmen ZANOTTI SPA – UID.-Nr. 01856570203 erklärt unter der eigenen
Verantwortung,
dass
Fluorkohlenwasserstoffe enthalten, die im Emissionshandelssystem im Sinne des Kapitels IV der
Verordnung EG Nr. 517/2014 vorgesehen sind und dass:
□A.
es Inhaber der aufgrund des Art. 18, Absatz 2 der Richtlinie EU Nr. 517/2014 erteilten und
in das Register gemäß Artikel 7 der genannten Richtlinie eintragenden Genehmigungen bei
der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eines Herstellers oder Importeurs von
Fluorkohlenwasserstoffen ist, unbeschadet des Artikels 15 der Verordnung EU Nr.
517/2014, für die Menge an den in den Geräten enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffen.
□B.
Die in den Geräten enthaltenen Fluorkohlenwasserstoffe, die in der Union in den Verkehr
gebracht, anschließend exportiert und außerhalb der Union in die Geräte gefüllt wurden
und dass das Unternehmen, das die Fluorkohlenwasserstoffe in den Verkehr gebracht hat,
eine
Erklärung
Fluorkohlenwasserstoffen als in der Union in Verkehr gebracht verzeichnet wurde oder
werden wird und dass sie nicht als direkte Lieferung zu Zwecken des Exports gemäß Artikel
15, Absatz 2, Buchstabe c) der Verordnung EU Nr. 517/2014 und Punkt 5C des Anhangs zur
Durchführungsverordnung EU Nr. 517/2014 der Kommission verzeichnet wurde.
□C.
Die in die Geräte gefüllten Fluorkohlenwasserstoffe von einem Hersteller oder Importeur
von Fluorkohlenwasserstoffen in den Verkehr gebracht wurden, auf den der Artikel 15 der
Verordnung EU Nr. 517/2014 anwendbar ist.
Pegognaga, 01/01/2017
des europäischen Parlaments und des Rates
die
von
ihm
abgefasst
hat,
hergestellten
und
in
der
es
bestätigt,
vorbefüllten
Erzeugnisse
dass
die
Menge
Der Geschäftsführer
an