50 01 60
K2P R
50 01 61
B2
50 01 62
B2P R
50 01 63
ABE2
50 01 64
ABE2P R
50 01 65
NBC
50 01 66
ABEK2HgP R
50 01 67
AB2P R
50 01 68
ABEK2P R
50 01 69
ABEK2
ABE2SXP R-
50 01 73
Ozon
50 02 48
P R
50 02 57
A2P R
50 02 68
ABEK2P R
50 03 57
A1P R
50 03 64
ABE1P R
Grundlegende Gasgruppen: A – Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt über 65°C P - Aerosole mit festen und flüssigen Partikeln
6. Lagerung und Entsorgung
Die Filter müssen in Räumen mit einer Feuchtigkeit 0 - 95% RH und einer Temperatur im Bereich von -10 bis 55 °C
gelagert werden.
Der Lagerraum darf nicht mit Schadstoffen kontaminiert sein. Die Lagerdauer in einer unversehrten Verpackung ist an
jedem Filter mit einem Piktogramm angeführt. Nach dem Öffnen darf der Filter höchstens 6 Monate benutzt werden.
Die Entsorgung der Filter darf nur von einer spezialisierten Firma durchgeführt werden, die berechtigt ist, mit den Abfällen
der Klasse 15 02 02 umzugehen und bei ihrer Entsorgung müssen die Vorschriften des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes eingehalten werden.
7. Garantie
Es wird eine Garantie auf die Fertigungsmängel für 12 Monate ab Verkauf an den Kunden gewährt. Die Reklamation
muss beim Verkäufer erhoben werden. Dabei muss ein Verkaufsnachweis (eine Rechnung oder ein Lieferschein)
vorgelegt werden.
Die Garantie bezieht sich vor allem auf die Mängel nicht, die durch einen nicht rechtzeitigen Filterwechsel oder durch
Gebrauch eines Filters entstanden sind, der durch Reinigung und Durchblasen beschädigt wurde.
Notifizierte Stelle fürs Überprüfen von CE: Výzkumný ústav bezpečnosti práce, v.v.i. – ZL
Symbol mit der Nummer des Laboratoriums, das die
Überprüfung durchführte
Vor Gebrauch lesen Sie die Gebrauchsanweisung!
EN 14387+A1,
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 12 942:1998
x
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1, EN
x
12941/A2,12942/A2
EN 14387+A1,
x
12941/A2,12942/A2
EN 12941/A2,12942/A2 x
EN 12941/A2,12942/A2 x
B – Anorganische Gase und Dämpfe
E – Schwefeldioxid und saure Gase und Dämpfe
K - Ammoniak a organische Amine
(Forschungsinstitut für Arbeitsschutz, öffentliches Forschungsinstitut – Prüflaboratorium)
Zkušební laboratoř č. 1024 (Prüflaboratorium Nr. 1024)
Jeruzalémská 9, 116 52 Prag 1
Autorisierte Person 235
Notifizierte Person 1024
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
Chemische Kampfstoffe (Sarin,
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Soman, Chlorpikrin). Beseitigt das
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
Beseitigt das CO nicht! Beseitigt
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
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Beseitigt das CO nicht!
Hg - Quecksilber
SX – spezielle für das gegebene Gas bestimmte Filter
Lagerbedingungen – TEMPERATUR
Lagerbedingungen – FEUCHTIGKEIT
CO nicht!
das Ozon.
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