1.3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit des Gerätes ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
entsprechend der Angaben in der Gebrauchsanleitung gewährleistet.
Alle technischen Eingriffe, auch die Montage und die Instandhaltung sind ausschließlich
von qualifiziertem Kundendienst vorzunehmen.
Die Küchenmaschine ist nur zum Kneten von Teig für Brot und Kuchen, zum
Rühren von Kuchen-, Tortenteig, zum Schlagen von Cremes, Sahne und Eiern
bestimmt.
VORSICHT!
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung des Gerätes ist untersagt und gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller und/oder seine Bevollmächtigten
wegen Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes sind
ausgeschlossen.
Für alle Schäden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet allein
der Betreiber.
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