Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1.
Der Käufer / die Käuferin hat seinen / ihren allgemeinen Wohnsitz / Firmensitz in der EU und das
Gerät ist bei einem Fachhändler mit Sitz in Deutschland gekauft worden.
2.
Wir verpflichten uns, das Gerät bei für Sie kostenfreier Einsendung an uns kostenlos in Stand zu
setzen, wenn es infolge Material- oder Montagefehler innerhalb von 24 Monaten (bei gewerblicher
Nutzung sowie bei Verwendung zu selbständig beruflichen Zwecken innerhalb von 12 Monaten)
schadhaft / mangelhaft und uns innerhalb der Garantiefrist gemeldet wurde.
Voraussetzung für unsere Garantiepflicht ist stets eine sachgemäße Behandlung des Gerätes. Die
Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.
3.
Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen (z.B. Antriebsriemen, Akkus, Batterien, Bürsten,
Filter), fallen nicht unter die Garantie.
4.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe oder Reparaturen von Personen vorgenommen
werden, die hierzu von uns nicht autorisiert sind. Ferner dürfen weder fremde Ersatz- oder
Zubehörteile eingebaut werden.
5.
Die Garantieleistung besteht vorzugsweise in der Instandsetzung bzw. im Austausch der defekten
Teile. Reparaturen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene Großgeräte verlangt
werden.
Zum Nachweis der Garantieansprüche ist die Rechnung oder Kassenquittung des Händlers mit
Kaufdatum beizufügen.
6.
Sofern eine Reparatur erfolglos war und der Schaden bzw. Mangel auch nach einer Nachbesserung
nicht beseitigt werden kann, wird das Gerät durch ein gleichwertiges ersetzt. Ist weder eine
Reparatur noch ein Ersatz möglich, besteht das Recht auf Rückgabe des Gerätes und Erstattung
des Kaufpreises. Im Falle eines Umtauschs oder Erstattung des Kaufpreises kann für die Zeit des
Gebrauchs ein Nutzungsentgelt geltend gemacht werden.
7.
Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen auch keine neue
Garantiefrist in Gang. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät.
8.
Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Mangelbeseitigung bleiben von den Garantie-
bestimmungen unberührt.
G A R A N T I E
de
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Gültig ab 1. Juni 2014