D
Lesen Sie vor dem Aufbau Ihrer META - Regale unbedingt die in
dieser Anleitung aufgeführten Informationen.
Bitte halten Sie sich bei dem Aufbau und bei der späteren
Nutzung exakt an die Angaben in dieser Anleitung, den Hinweisen
in unseren Auftragspapieren sowie den Belehrungen durch unser
Fachpersonal.
Die von META gelieferte Regalteile dürfen nur ihrem
Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden. Für
unsachgemäßen Einsatz, Nutzung oder Montage übernimmt
META keine Gewährleistung.
Alle Angaben in dieser Anleitung gelten nicht für Regale in
Außenaufstellung, bzw. Regale, die zusätzlich durch Wind,
Schnee, Erdbeben oder andere Zusatzlasten beaufschlagt sind.
In solchen Fällen ist eine individuelle Dimensionierung durch den
Hersteller erforderlich.
Durch Umbau, bzw. Neuaufstellung unserer Regale an einem
anderen Ort können sich die Bedingungen für die Nutzung und
Belastung ändern.
Bei Umbau der Regalanlage bzw. Unstimmigkeiten beim Aufbau,
sind META-Fachleute zu Rate zu ziehen.
Der Aufbau sowie der Umbau der Regale darf nur im
unbeladenen Zustand nach unseren beiliegenden Aufbau- und
Bedienungsanleitungen vorgenommen werden.
Die
Beladung
der
Regale
Montageabschluss vorgenommen werden.
Der Aufbau der Regale sollte durch mindestens 2 Personen
erfolgen. Gute Dienste leistet dabei ein hüfthöher Tisch, oder
zwei freistehende Böcke, auf denen die Bauteile zur Vormontage
aufgelegt werden können.
Beim Zusammenbau der Einzelteile darf keine rohe Gewalt durch
Einschlagen mit einem Metallhammer, oder durch Hebelstangen
angewendet werden. Verwenden Sie grundsätzlich einen
Gummihammer oder eine weiche Holzzwischenlage.
Um Personen- und Sachschäden abzuwenden, haben wir uns als
Hersteller von Regalanlagen den vom RAL anerkannten Güte-
und Prüfbestimmungen der RAL-RG 614 unterworfen.
Bei der Planung von Regalanlagen sind die „Richtlinien für
Lagereinrichtungen und -geräte DGUV Regel 108-007 (BGR 234
Stand 10/1988)" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
, sowie die einschlägigen Arbeitsstättenverordnungen verbindlich
und die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Von
META
werden
Flächenpressungen am Fußboden vorgegeben. Sie als Betreiber
müssen dafür Sorge tragen, dass diese Belastungen vom
Boden des Aufstellplatzes sicher aufgenommen werden können.
Bei fehlenden Angaben darf META von einer zulässigen
Fußbodenpressung von mindestens 50 Kg/cm² ausgehen.
Verkehrswege in Regaleinrichtungen sind mindestens 1,25m,
Nebengänge
mindestens
Sicherheitsabstand zu Fördermitteln muss mindestens 0,50m auf
jeder Seite betragen.
Die angegebenen, maximal möglichen Fach- und Feldlasten
dürfen nicht überschritten werden.
82453 - 10/2017
darf
erst
nach
die
maximalen
Stützlasten
0,75m
breit
auszulegen.
Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 Kg oder einer
Feldlast von mehr als 1.000Kg müssen mit einem Typenschild
gekennzeichnet sein. Typenschildangaben: Hersteller, Baujahr
oder Kommissioniernummer, zulässige Fach- und Feldlasten.
Das mitgelieferte Typenschild ist deutlich sichtbar anzubringen.
Bei korrosionsaktiven Industrieböden (z.B. Magnesitböden) muss
eine Isolierung der Stützenfußbereiche vorgesehen werden. Die
Gebrauchsanleitung der Fußbodenhersteller ist verbindlich zu
beachten.
Regalanlagen dürfen nur nach den ihrer Bestimmung zugrunde
liegenden Maßgaben belastet werden. Die Beladung der Regale
sollte gleichmäßig vorgenommen werden, da die statische
Auslegung auf der Annahme einer gleichmäßig verteilten
Flächenbelastung
Schiebelasten sind daher grundsätzlich zu vermeiden.
Regalrahmen und -fächer, insbesondere Fachböden dürfen nicht
von Personen betreten werden.
Beschädigte und verformte tragende Bauteile einer Regalanlage
müssen umgehend ausgetauscht werden, da die Belastbarkeit
nur im einwandfreien Zustand von META garantiert wird.
Gemäß §10 Prüfung der Arbeitsmittel des
Gerätes- und Produktsicherheitsgesetzes unterliegen Regale
völligem
der Prüfpfl icht.
Wir empfehlen:
- monatliche Prüfung auf Beschädigung durch den Betreiber
und
- jährliche Inspektion durch den Hersteller
Jährliche Inspektionspfl icht für Lagereinrichtungen
Der Arbeitgeber ist dazu verpfl ichtet, sämtliche
Lagereinrichtungen - d.h. elektrisch angetriebene
sowie statische Regale - systematisch und regelmäßig
zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund
der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine
verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die
Regelungen der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie
der Norm DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629
und im Besonderen der DIN EN 15635 einzuhalten. Laut
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der
Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner
Lagereinrichtung. Regale müssen somit mindestens
und
alle 12 Monate durch einen Experten inspiziert werden.
META bietet diese Experteninspektion durch einen
verbandsgeprüften Regalinspektor an. Zu näheren
Informationen: www.regalinspektion.de
Auf verzinkten Regalböden oder Paneelen dürfen nicht
unmittelbar Lebensmittel gelagert werden.
Der
Die maximal zulässigen Bodenunebenheiten am Aufstellort sind
der DIN EN 15620 zu entnehmen.
7
7
beruht.
Punktförmige
Stoßlasten
und