Anlage 3: Abstand zu brennbarem Material
525CB/535CB - Mindestabstände in Millimetern
Geschütztes (isoliertes) Verbindungsrohr
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Brennbares Material
Nicht brennbares Material, Dicke 100 mm
Achtung! Um die Zufuhr von Verbrennungsluft zu garantieren, muss dann, wenn kein Außenluftanschluss
vorhanden ist, der Abstand zwischen dem Anschlussstück für die Außenluft und der Wand mindestens
20 mm betragen. Gegebenenfalls kann das Anschlussstück abmontiert werden.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten
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