Mögliche Anwendungsvarianten zur Sicherung von 2-3 Personen gegen
Absturz und zur Rettung in Verbindung mit zusätzlichen Anschlagpunkt
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Die Anschlageinrichtung ermöglicht es im
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Rettungsnotfall das ein Retter mit angelegtem
Auffang-Rettungsgurt und gesichert an einem
2. Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung zu
einer verunfallten Person in einen engen Raum
(z.B. Schacht, Behälter) absteigt.
Die Ursache für diesen Rettungsnotfall kann z.B. sein:
- Durch Einbauten am Boden eines Schachtes oder
Behälters an denen sich Personen festhaken können
ist ein direktes heraufziehen einer verunfallten
Person nicht möglich, weil durch das festhaken der
verunfallten Person die Rettungseinrichtung blockiert
wird.
- Aufgrund von baulichen Gegebenheiten kann ein
Begleiten der verunfallten Person während des
Rettungsvorganges durch einen Retter erforderlich
sein, damit der Rettungsvorgang nicht durch z.B.
verhaken/verklemmen der verunfallten Person an
Konstruktionsteilen blockiert wird.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Ist für den Retter zusätzliche Persönliche
Schutzausrüstung erforderlich sind mögliche
Wechselwirkungen mit der Schutzausrüstung gegen
Absturz zu beachten!
- Ein Schwenken des Auslegerarmes um die verunfallte
Person sicher nach den Regeln der ersten Hilfe zu
lagern ist nicht mehr möglich, weil der Retter sich
noch im Schacht bzw. Behälter befindet! Hierzu die
verunfallte Person auf den Rand des Einstieges
setzen und Stück für Stück bei gleichzeitigem ab
kurbeln vom Einstieg wegziehen.
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Eine Personen steigt z. B. in einen
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Schacht, angeschlagen jeweils an einem
Höhensicherungsgerät Typ HRA, an der
Auffangöse seines Auffanggurtes (Gebrauchsanleitung
der Gerätschaften sind zu beachten). Der
Sicherungsposten hat die Möglichkeit, z. B. mit einem
Höhensicherungsgerät in Verbindung mit einem
Auffanggurt, sich an dem zusätzlichen Anschlagpunkt
zu sichern.
Selbst bei einer Rettung im Notfall ist der
Sicherungsposten stets gegen Absturz gesichert.
Verletzungen des Sicherungspostens oder
Beschädigungen an der PSAgA im Falle eines Sturzes
in z. B. einen Schacht durch Anprallen an Kanten oder
Gegenständen können nicht ausgeschlossen werden.
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D
Abbildung ähnlich