Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten am Gerät bzw. der Abgasführung:
– Heizung mit Drehschalter ausschalten,
– Fenster und Türe öffnen,
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes kann
kurzzeitig eine leichte Rauch- und Geruchsentwicklung auftre-
ten. Es ist zweck mäßig, das Gerät im Sommerbetrieb (60 °C)
mehrmals aufzuheizen und dabei für eine gute Durchlüftung
des Raumes zu sorgen.
Die Anlage muss den Bestimmungen des jeweiligen Verwen-
dungslandes entsprechen. Nationale Vorschriften und Rege-
lungen müssen befolgt werden.
Grundsätzlich keine Ge genstände (z. B. Spraydosen) oder
brennbaren Flüssigkeiten im Ein bauraum oder auf der Heizung
lagern, da es hier unter Umständen zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
Das Abgassystem muss in regelmäßigen Abständen, jedoch
spätestens alle 2 Jahre von einem Fachmann überprüft werden.
Während des Betriebes keine Arbeiten am Gerät, an der
Abgasführung und im Bereich des Kamines durchführen.
Keine Abgase einatmen.
Vor Arbeiten am Gerät und an der Abgasführung das Gerät
abschalten und die Bauteile vollständig abkühlen lassen.
Das Heizgerät darf beim Tanken, in Parkhäusern, Garagen
oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Das Heizgerät nicht benutzen, wo sich entzündbare Dämpfe
oder Staub bilden können z. B. in der Nähe von einem Kraft-
stoff-, Kohle-, Holz-, Getreidelager oder Ähnlichem.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgasdoppelrohr (Abgasschalldämpfer- und Absaugrohr)
muss regelmäßig, insbeson dere nach längeren Fahrten, auf
Unversehrtheit und festen Anschluss überprüft werden, eben-
so die Befestigung des Gerätes und des Kamins.
Der Kamin und der Verbrennungslufteintritt müssen immer
frei von Verschmutzungen gehalten werden (Schneematsch,
Eis, Laub etc.).
Die Warmluftaus lässe, die Öffnungen für die Umluft - und
Abluftansaugung müssen frei sein, damit es zu keiner Überhit-
zung des Gerätes kommt. Der eingebaute Temperaturbegren-
zer sperrt die Kraftstoffzufuhr, wenn das Gerät zu heiß wird.
Das Gerät auch außerhalb der Saison einmal im Monat für
ca. 10 Minuten einschalten.
Den Tank bei Heizbetrieb nicht bis zur Reservemarke der
Tankanzeige leerfahren.
Im Falle eines leergefahrenen Fahrzeugtanks befindet
sich die Öffnung der Entnahmeleitung für den Kraftstoff
etwa auf Höhe der Kraftstoffoberfläche. In diesem Zu-
stand, besonders wenn während der Fahrt der Kraftstoff
im Fahrzeugtank schwappt, werden größere Luftmengen
angesaugt. Dies führt zu einer unregelmäßigen Kraft-
stoffversorgung des Heizgerätes. Der Brenner des Heiz-
gerätes kann in diesem Zustand keine saubere Verbren-
nung aufrechterhalten (Qualm- und Geruchsbildung).
Eine Dieselheizung verbraucht grundsätzlich mehr Strom
als eine vergleichbare Gasheizung. Sollte der Wunsch nach
gleichlanger Autarkie (Standzeiten ohne externe Stromver-
sorgung) bestehen, empfiehlt Truma die Nachrüstung einer
größeren bzw. einer zweiten Batterie zu prüfen.
Kraftstoffversorgung
Kraftstoffqualität
Das Heizgerät benötigt für den Betrieb Dieselkraftstoff nach
DIN EN 590. Ein Betrieb mit Biodiesel (PME, RME oder AME)
ist nicht zulässig.
Kraftstoff bei tiefen Temperaturen
Eine Anpassung an die üblichen Wintertemperaturen wird von
den Raffinerien bzw. Tankstellen automatisch vorgenommen
(Winterdiesel).
Schwierigkeiten können bei Temperaturen unter 0 °C entste-
hen, wenn das Fahrzeug noch mit Sommerdiesel betankt ist.
Steht bei tiefen Temperaturen kein spezieller Dieselkraft-
stoff z. B. Winterdiesel zur Verfügung, dann ist Petroleum
oder Benzin nach den Vorschriften des Fahrzeugherstellers
beizumischen.
Temperatur
0 °C bis -20 °C
Winterdiesel
-20 °C bis -30 °C
Polar-/Arktikdiesel
Beimischungen von Altöl sind nicht zulässig!
Um zu gewährleisten, dass alle Kraftstoffleitungen des Heiz-
gerätes nach dem Tanken von Winterdiesel bzw. anderen
zulässigen Mischungen befüllt sind, muss das Heizgerät
mindestens 15 Minuten betrieben werden.
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