3. Sicherheit
3.4 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
▶
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Elektrofachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
Elektrofachpersonal
Das Elektrofachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtli-
nien in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Das Elektrofachpersonal ist speziell für
das Arbeitsumfeld, in dem es tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen. Das Elektrofachpersonal muss die Bestimmungen der geltenden gesetzli-
chen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Bedienpersonal
Das vom Betreiber geschulte Personal ist aufgrund seiner Bildung, Kenntnisse und
Erfahrungen in der Lage, die beschriebenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Medien.
WIKA Betriebsanleitung Typ TR21
DE
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