5.4 VERBRENNUNGSLUFT
Während des Betriebs entnimmt der Ofen eine
gewisse Menge Raumluft (mit Ausnahme der
Produkte der raumluftunabhängigen Serie, die die
Luft direkt von außen entnehmen können); diese
Luftmenge dem muss dem Raum über einen
Außenlufteinlass wieder zugeführt werden (Abb.
5.3 - PA = Lufteinlass).
Wenn die Wand hinter dem Ofen eine Außenwand
ist, muss etwa 20-30 cm über dem Boden eine
Öffnung zum Ansaugen der Verbrennungsluft
angebracht werden; dabei die Maßangaben im
technischen Datenblatt des Produkts am Ende
des Produkthefts beachten.
Außen muss ein bleibendes, nicht verschließbares
Lüftungsgitter angebracht werden; an besonders
windigen und der Witterung ausgesetzten Stellen
ist ein Regen- und Windschutz vorzusehen.
Sicherstellen, dass der Lufteinlass so positioniert
ist, dass er nicht versehentlich verstopfen kann.
Falls an der Wand hinter dem Ofen kein
Außenlufteinlass angebracht werden kann (keine
Außenwand), muss die Öffnung an einer anderen
Außenwand des Aufstellungsraumes angebracht
werden.
Sollte es nicht möglich sein, im Raum einen
Außenlufteinlass anzubringen, kann er in einem
benachbarten, über ein Lüftungsgitter ständig
S
C
mit dem Aufstellungsraum verbundenen Raum
ausgeführt werden. (Abb. 5.4 - C = Rollladenkasten,
G = Gitter, S = Rollladen)
Die
UNI-Norm
10683
untersagt
die
Verbrennungsluftzufuhr
aus
Garagen,
G
Brennstoff-Lagerräumen oder Räumen, in denen
feuergefährliche Tätigkeiten ausgeführt werden.
Sollten sich im Raum auch andere Heizgeräte
das für den korrekten Betrieb aller Geräte
erforderliche Luftvolumen sicherstellen.
Falls in dem Aufstellungsraum des Ofens ein
oder mehrere Sauggebläse (Dunstabzugshaube)
vorhanden und in Betrieb sind, könnten aufgrund
mangelnder Verbrennungsluft Störungen bei der
Verbrennungen auftreten.
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