WichtiG : Das nicht benutzte Rauchabzugsloch muss mit dem entsprechenden Verschluss abgedeckt werden (siehe Paragraf
Maße ).
Der Unterdruck des Kamins (ZUG) muss mindestens 10 12 Pa Pascal (=1.0 =1.2 mm Wassersäule) betragen. Die Messung muss
immer bei warmem Gerät erfolgen (nominale Heizleistung). Wenn der Unterdruck 17 Pascal übersteigt, muss er durch Einbau eines
zusätzlichen Zugreglers (Drosselklappe) am Abzugsrohr oder im Schornstein verringert werden, laut den geltenden Vorschriften.
Für ein einwandfreies Funktionieren des Geräts ist es erforderlich, dass am Installationsort genügend Verbrennungsluft
zugeführt wird (siehe Abschnitt LUFTZUSTROM AM INSTALLATIONSORT WÄHREND DER VERBRENNUNG).
anschLUss an Den raUchaBZUG eines OFFenen KaMins
Der Rauchkanal ist der Rohrabschnitt, der das Heizungsprodukt mit dem Rauchabzug verbindet. Bei der Verbindung sind diese
einfachen, aber äußerst wichtigen Grundsätze zu beachten:
•
Auf keinen Fall darf ein Rauchkanal benutzt werden, der einen geringeren Durchmesser als die Ausgangsmanschette hat, mit
dem das Heizungsprodukt ausgestattet ist.
•
Jeder Meter eines horizontalen Verlaufs des Rauchkanals verursacht einen merklichen Lastverlust, der gegebenenfalls durch
eine Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist;
•
Der horizontale Abschnitt darf in keinem Fall 2m überschreiten (UNI 10683);
•
Jeder Bogen des Rauchkanals verringert den Zug des Rauchabzugs erheblich, was gegebenenfalls durch dessen angemessene
Erhöhung des Rauchabzugs auszugleichen ist.
•
Die Norm UNI 10683 – ITALIA sieht vor, dass es in keinem Fall mehr als 2 Bögen oder Richtungsänderungen – einschließlich der
Mündung in den Rauchabzug – sein dürfen.
Wenn der Rauchabzug eines offenen Kamins benutzt werden soll, muss die Haube unter der Stelle der Einmündung des Rauchkanals
hermetisch verschlossen werden (Pos. a
Wenn der Rauchabzug zu groß ist (z.B. 30x40 oder 40x50 cm), muss er mit einem Rohr aus rostfreiem Stahl von mindestens
200mm Durchmesser verrohrt werden (Pos. B), wobei darauf zu achten ist, den verbliebenen Raum zwischen dem Rohr und dem
Rauchabzug unmittelbar unter dem Schornstein fest zu schließen (Pos. c).
LUFtZUstrOM aM instaLLatiOnsOrt WÄhrenD Der VerBrennUnG
Da diese Heizungsgeräte ihre Verbrennungsluft aus dem Installationsraum erhalten, ist es VerBinDLich, dass in diesen Raum
eine ausreichende Luftmenge zugeführt wird. Im Falle von hermetisch dichten Fenstern und Türen (z.B. nach dem Kriterium der
Energieersparnis gebaute Häuser) ist es möglich, dass der Eintritt von Frischluft nicht mehr gesichert ist, was den Zug des Geräts,
Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit beeinträchtigt. Daher ist eine zusätzliche Frischluftzufuhr zu sichern, und zwar mithilfe eines
Außenlufteintritts, der in der Nähe des Geräts anzubringen ist, oder durch eine Rohrleitung für die Verbrennungsluft, die nach außen
oder in einen nahen belüfteten Raum – mit ausnahme eines Kesselraums oder einer Garage (VerBOten) – führt.
Der Eintritt der Verbrennungsluft in den Installationsraum darf während des Betriebs des Heizungsherds nicht verstopft sein. Es
ist unbedingt notwendig, dass in die Räume, in denen Heizungsgeräte mit natürlichem Kaminzug betrieben werden, so viel Luft
zugeführt wird wie für die Verbrennung erforderlich ist, d.h. bis zu 20 (<11kW) m³/h. Die natürliche Luftzirkulation muss durch
einige feste Öffnungen nach außen gesichert sein, deren Größe von den diesbezüglich geltenden Bestimmungen festgelegt
wird. Bitten Sie den Schornsteinfeger Ihres Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein
und dürfen niemals verstopft sein. Eine in demselben oder in einem angrenzenden Raum installierte Abzugshaube verursacht
einen Unterdruck im Raum. Dieser führt zum Austritt von Verbrennungsgasen (dichter Rauch, Geruch), daher muss eine größere
Frischluftzufuhr gesichert werden.
Der Unterdruck einer abzugshaube kann im schlimmsten Fall den rauchabzug des heizungsherds in einen
außenlufteintritt verwandeln und die rauchgase in den raum saugen, was schwerste Folgen für die Personen
haben kann.
ZULÄssiGe / UnZULÄssiGe BrennstOFFe
Der zulässige Brennstoff ist Scheitholz. Es sind ausschließlich Klötze von trockenem Holz anzuwenden (Wassergehalt max. 20%).
Man sollte maximal 2 oder 3 Scheitholz laden. Die Holzstücke sollten eine Länge von etwa 20-30 cm und einen Kreis von maximal 30-
35 cm haben. Das nichtgeharzte gepresste scheitholz muss vorsichtig gebraucht werden, um für die ausrüstung schädlichen
Überheizungen zu vermeiden, da sie einen hohen heizwert haben.
Das als Brennstoff angewandte Holz muss einen Feuchtigkeitsgehalt unter 20% aufweisen und muss in einem trockenen Raum
gelagert werden. Das feuchte Holz macht die Anfeuerung schwieriger, denn eine größere Menge von Energie notwendig ist, um
das vorhandene Wasser verdampfen zu lassen. Der Feuchtigkeitsgehalt weist zudem den Nachteil auf, dass das Wasser bei der
Temperatursenkung sich früher in der Feuerstelle, und demzufolge im Schornstein, kondensiert, was bedeutende Russablagerungen
verursacht. Demzufolge besteht das mögliche Brandrisiko vom Ruß. Das frische Holz enthält etwa 60% von H
sie dafür nicht geeignet, verbrennt zu werden. Solches Holz ist in einem trockenen und belüfteten Raum (zum Beispiel unter einem
Schutzdach) für mindestens zwei Jahren vor der Anwendung zu lagern.
Unter anderen können folgende stoffen nicht verbrannt werden: Kohle, holzabschnitte, gefallene stücke von rinde und
tafeln, feuchtes holz oder mit Lack behandeltes holz, Kunststoffmaterialen; in diesem Fall verfällt die Garantie über die
ausrüstung.
Papier und Pappe dürfen ausschließlich für die Anfeuerung gebraucht werden.
Die Verbrennung von abfällen ist VerBOten; außerdem würde dabei der Gerät und das Schornsteinrohr beschädigt werden,
man würde die Gesundheit gefährden und die Nachbarn mit Geruchsbelästigung belasten.
abbildung
5).
DEUTSCH
O, demzufolge ist
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