CB-36, CB-40, CB-110, RHD-50
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Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Sollte das Produkt defekt sein,
wenden Sie sich bitte an die Niederlassung des Herstellers in Ihrem Land
(Adressen siehe Rückseite der Anleitung) oder an Ihren Fachhändler.
Zur Reparatur- bzw. Gewährleistungsbearbeitung müssen Sie folgende
Unterlagen mitschicken:
eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum,
einen Reklamationsgrund oder eine Fehlerbeschreibung.
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Entsorgung
Vorsicht!
a
Beachten Sie bei der Entsorgung, dass das Gerät nicht überhitzt
wird, da der Isolierschaum mit brennbarem Gas aufgeschäumt
wurde.
➤ Geben Sie das Verpackungsmaterial möglichst in den entsprechenden
Recycling-Müll.
Wenn Sie das Produkt endgültig außer Betrieb nehmen, infor-
M
mieren Sie sich bitte beim nächsten Recyclingcenter oder bei
Ihrem Fachhändler über die zutreffenden Entsorgungsvorschriften.
Gewährleistung
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