9.1.
ENTSORGUNG DER MASCHINE
Wenn Sie die Maschine entsorgen möchten, ist zu
empfehlen die Batterien auszubauen und sie auf
geeignete Weise zu entsorgen, gemäß der gültigen,
europäischen Vorschrift 2013/56/EU Oder geben
Sie die Batterien in den Sondermüll. Die Entsorgung
der Maschine erfolgt gemäß den lokal gültigen Ge-
setzgebungen:
- Die Maschine wird vom Netz genommen, die Flüs-
sigkeiten entsorgt und gereinigt;
- Die Maschine wird danach in Einzelteile zerlegt
und die gleichen Materialien werden gesammelt
(Plastik, Metalle, Gummi und Verpackung). Falls
einzelne Komponenten verschiedene Materia-
lien beinhalten, wenden Sie sich bitte an die zu-
ständigen Behörden. Jede Materialgruppe wird
an den geeigneten Stellen entsorgt. Es wird auch
empfohlen, die Gefahrengüter außerhalb der
Reichweite von Kindern aufzubewahren.
9.2.
ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte und
der nationalen Gesetzgebungen der EU-Mit-
gliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt
haben) verbietet dem Besitzer eines elektrischen
oder elektronischen Gerätes , dieses Produkt oder-
dessen elektrisches/elektronisches Zubehör als ge-
meinen Hausmüll zu entsorgen und macht ihm zur
Auflage, das Gerät bei einer entsprechenden Sam-
melstellen zu entsorgen. Das Produkt kann auch di-
rekt bei dem Händler, bei dem man ein neues, dem
zu entsorgenden gleichwertiges Produkt erwirbt,
entsorgt werden. Lässt man das Produkt einfach in
der Umwelt zurück, können dadurch schwere Schä-
den an der Umwelt selbst und der menschlichen Ge-
sundheit verursacht werden. Das abgebildete Sym-
bol stellt eine Tonne für Siedlungsabfälle dar; es ist
ausdrücklich untersagt, den Apparat in diesen Behäl-
tern zu entsorgen. Die Nichtbeachtung der Anwei-
sungen der Richtlinie 2012/19/EU und der ausfüh-
renden Verordnungen der einzelnen EU-Staaten
kann verwaltungsrechtlich bestraft werden.
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