Allgemeines
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz,
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
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sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
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die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
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das Transportieren von Menschen und Tieren.
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das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
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das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
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das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
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das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche
(z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte, angefrorene,
beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt →
Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im Bereich
der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
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das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des
Greifgerätes verformen oder brechen können!
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das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
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das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
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Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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