Diese Garantieleistung setzt voraus, dass innerhalb der
Dreijahresfrist das defekte Gerät und der Kaufbeleg
(Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben
wird, worin der Mangel besteht und wann er aufgetreten
ist. Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt zurück.
Mit Reparatur oder Austausch des Produkts beginnt kein
neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden und Män-
gel müssen sofort nach dem Auspacken gemeldet werden.
Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewissenhaft
geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikations-
fehler. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile,
die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher als
Verschleißteile angesehen werden können oder für Beschä-
digungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter, Akkus
oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
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ZTWB 300 A1