Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät ist universell einsetzbar zum Greifen und Versetzen von sauberen und an den Greifflächen unverschmutzten
marktüblichen Betonfertigteilen; Trittstufen; Bordsteinen (auch Naturbordsteinen), sowie von Kassler Bord (Bus- und
Bahn-Profilstein) und dergleichen. Das Gerät wird in Verbindung mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder
Kran eingesetzt.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb")!
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Die Tragfähigkeit (WLL) und Nennweiten/Greifbereiche des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung, Abmehlung u. dergleichen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut
führt
→ Abgleitgefahr!
•
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts) ➔
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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