CS.SE.IST-1 / Rev 1.0
Schornstein und Anschluss an diesen
Der Schornstein ist ein grundlegendes Element für den einwandfreien Betrieb des Geräts. Der Mindestquerschnitt des Schornsteins muss mit dem
Wert übereinstimmen, der in der technischen Beschreibung des Geräts aufgeführt ist (80 mm). Jedes Gerät muss einen eigenen Schornstein ohne
andere Zuführungen (Heizkessel, Kamine, Öfen usw.) aufweisen. Die Abmessungen des Schornsteins stehen in engem Verhältnis zu seiner Höhe,
gemessen ab der Mündung des Geräts bis zur Basis des Schornsteinkopfs. Um den Zug zu garantieren, muss die Oberfläche des Rauchausgangs
des Schornsteinkopfs das Doppelte des Querschnitts des Schornsteins betragen. Die Leitung zum Ausstoß der Verbrennungsprodukte, die vom Gerät
mit künstlichem Zug erzeugt werden, muss folgenden Anforderungen entsprechen:
-
Undurchlässigkeit gegen die Verbrennungsprodukte und angemessene, nichtleitende und den Betriebsbedingungen angepasste Isolierung (vgl.
UNI 9615).
-
Bauart mit Materialien, die normaler mechanischer Beanspruchung, Hitze, der Wirkung der Verbrennungsprodukte und eventuellem
Kondenswasser standhalten.
-
Ständig aufsteigender Verlauf mit einer Mindestneigung von 5 % nach dem senkrechten Abschnitt. Der subhorizontal verlaufende Abschnitt darf
sich auf eine Länge von höchstens ¼ der Nutzhöhe H des Schornsteins belaufen, und jedenfalls auf höchstens 2.000 mm.
-
Der Innenquerschnitt sollte möglichst rund sein: Quadratische oder rechteckige Querschnitte müssen abgerundete Ecken mit einem Radius von
nicht weniger als 20 mm aufweisen.
-
Der Innenquerschnitt muss konstant, frei und unabhängig sein.
-
Rechteckige Querschnitte müssen ein Seitenverhältnis von maximal 1,5 aufweisen.
-
Ist der Schornstein außen montiert, muss er unbedingt isoliert werden, um die Abkühlung des Rauchs und die Kondenswasserbildung zu
vermeiden.
-
Zur Montage der Rauchkanäle (Abschnitt vom Gerät zur Einmündung in den Schornstein) sind Elemente aus nicht brennbaren Materialien zu
verwenden, die den Verbrennungsprodukten und deren eventueller Kondensation standhalten können (die Verwendung von Rauchgasrohren
aus Aluminium ist strengstens verboten).
-
Die Verwendung von Faserzementrohren für den Anschluss der Geräte an den Schornstein ist verboten.
-
Die Rauchkanäle dürfen keine Räume durchlaufen, in denen die Installation von Verbrennungsgeräten verboten ist.
-
Die Montage der Rauchkanäle muss so erfolgen, dass die Dichte gegen die Rauchgase unter den Betriebsbedingungen des Geräts in Unterdruck
garantiert ist.
-
Das Montieren horizontaler Abschnitte ist verboten.
-
Die Verwendung von Elementen in Gegenneigung ist verboten.
-
Der Rauchkanal muss die Entfernung des Rußes ermöglichen oder zu reinigen sein und einen konstanten Querschnitt aufweisen.
-
Es ist verboten, im Inneren von Rauchkanälen andere Luftzufuhrkanäle und Rohrleitungen für Anlagenzwecke verlaufen zu lassen, selbst wenn
sie überdimensioniert sind.
WEITERE ANGABEN, DIE ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND
-
Das Gerät funktioniert mit einer Brennkammer mit Unterdruck und einem Rauchgasrohr unter Druck; daher muss der Rauchabzug absolut dicht
sein.
-
Die Rauchgasrohre innerhalb des Installationsraums müssen aus geeignetem Material
sein; der Mindestdurchmesser beträgt 80 mm.
-
Es sind doppelwandige (isolierte) oder mit Steinwolle abgedichtete Rohre zu verwenden. Die Temperatur des Rauchgasrohrs innerhalb des Raums
darf 70 °C nicht überschreiten.
-
FÜR DEN ORDNUNGSGEMÄSSEN RAUCHAUSSTOSS IST ZWINGEND EIN ERSTER VERTIKALER ABSCHNITT VON MINDESTENS 1,5 M
ZU BILDEN.
-
An jedem Richtungswechsel ein T-Stück mit Inspektionsverschluss vorsehen. Die Rohre müssen die Rauchdichtheit durch Dichtungen mit einer
Temperaturbeständigkeit von 250 °C gewährleisten. Die Rohre mit entsprechenden Manschetten an der Wand befestigen, um eventuelle
Schwingungen zu vermeiden.
-
ES IST STRENGSTENS VERBOTEN, ZUGREGULIERVENTILE (DROSSELKLAPPEN) ZU INSTALLIEREN.
(siehe einschlägige Normen)
7
DEUTSCHE
und mit Dichtungen versehen