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Inhalt Der Kommerziellen Garantie Für Ihr Elektro-Fahr- Rad - Btwin E-LD500 Instrucciones De Uso

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  • MEXICANO, página 46
Fehlercodes
Fehlercodeanzeige auf dem Steuerbildschirm
Pannencode
Definition
70
Fehler des Sensors
71
Kein Pedalieren erkannt
72
Auf das Pedal ausgeübte Kraft nicht erkannt
73
Fehler im Drehmomentsensor
80
Falsche Einstellungen der Motoreinheit
81
Geschwindigkeit nicht erkannt
82
Manipulieren des Programms
83
Programmfehler in der Motoreinheit
84
Falscher Motorparameter
200
Überspannung des Drehmomentsensors
201
Unterspannung des Drehmomentsensors
202
Fehler im Trittfrequenzsensor
204
Motor-Fehler
Sollte die vorgeschlagene Lösung das Problem nicht beheben, begeben Sie sich in die Werkstatt in
Ihrem DECATHLON Geschäft.
Motorkabel-Anschluss
Lösungen
Das Fahrrad neustarten
/
Das Fahrrad neustarten
Starten Sie das Fahrrad neu > Überprüfen Sie die
Anschlüsse des Motors an der hinteren Basis
Steuerbildschirm-Verbindung
18
INHALT DER KOMMERZIELLEN GARANTIE FÜR IHR ELEKTRO-FAHR-
RAD
Bewahren Sie die Rechnung gut auf, da diese als Kaufbeleg dient.
Das Fahrrad hat eine lebenslange Garantie auf strukturelle Komponenten (Rahmen, Vorbau, Aufhänger und Sattelstütze) und 2 Jahre
auf Teile mit normalem Verschleiß.
Die Garantie schließt Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung, Unfälle, fehlerhafte
Wartung oder kommerziellen Gebrauch des Fahrrads aus.
Dieses Fahrrad ist nur für den persönlichen und nicht für den beruflichen Gebrauch bestimmt.
Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen verursacht wurden, die von Personen durchgeführt wurden, die nicht von
Décathlon autorisiert sind.
Jede elektronische Komponente wird endgültig geschlossen. Das Öffnen einer dieser Komponenten (Batterie, Batteriehülse, Control-
ler, Bildschirm, Motor) kann die physische Unversehrtheit von Personen oder des Systems beeinträchtigen. Wenn Sie eine Kompo-
nente des Systems öffnen oder verändern, erlischt die Garantie des Fahrrads. Die Garantie erstreckt sich nicht auf gesprungene oder
zerbrochene Bildschirme mit sichtbaren Stoßspuren.
MEHR ÜBER DIE LEBENSLANGE GARANTIE FÜR B'twin-Fahrräder, die ab dem 1. Juni 2013 gekauft wurden.
Die Fahrräder der Marke B'twin sind Produkte, die ihren Benutzern volle Zufriedenheit bieten sollen.
Aus diesem Grund setzt sich B'twin für die Qualität und Langlebigkeit seiner Fahrräder ein.
B'twin bietet seinen Kunden eine lebenslange Garantie, die sich ausschließlich auf folgende Teile, ausgenommen Karbon, erstreckt:
die Rahmen, Starrgabeln (Gabeln ohne Federung), Lenker und Vorbauten, mit denen die Fahrräder der Marke B'twin ausgestattet
sind. Diese Garantie beginnt mit dem Kaufdatum eines oder mehrerer Fahrräder der Marke B'twin.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Käufer, damit die lebenslange Garantie gültig ist, Folgendes unternehmen muss:
entweder über die Treuekarte der Marke DECATHLON verfügen und den Kauf beim Bezahlen darauf registrieren,
oder innerhalb eines Monats nach dem Kauf den Garantieschein ausfüllen, der online auf www.supportdecathlon.com verfügbar ist.
Bei der Anmeldung muss der Käufer die folgenden Informationen angeben: Name, Vorname, Kaufdatum, E-Mail-Adresse sowie die
Trackingnummer des Fahrrads.
Im Rahmen dieser Garantie bietet B'twin entweder den Austausch des Rahmens, der Starrgabel, des Lenkers oder des Vorbaus
durch ein Äquivalent oder dessen Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist nach Vorlage in der Werkstatt eines DECATH-
LON-Geschäfts an. Es ist vorgesehen, dass der Kunde die Transport- und Fahrtkosten trägt.
Dennoch gilt diese vertragliche Verpflichtung nicht im Falle einer schlechten Wartung oder eines schlechten Gebrauchs von
B'twin-Fahrrädern, wie sie in der Gebrauchsanweisung des entsprechenden Produkts definiert sind.
Um die Garantie für eines der oben genannten Teile in Anspruch zu nehmen, begeben Sie sich mit Ihrer DECATHLON Treuekarte
oder Ihrem Garantieschein in die Werkstatt eines DECATHLON-Geschäfts.
B'twin behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob alle Bedingungen für die Anwendung der lebenslangen Garantie erfüllt sind, und
alle nützlichen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu überprüfen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die lebenslange Garantie nicht die Anwendung der gesetzlichen Garantie(n) ausschließt,
die im Verbrauchergesetzbuch und im Zivilgesetzbuch vorgesehen sind, d.h.:
Artikel L. 211-4 des Verbrauchergesetzbuchs: „Der Verkäufer ist verpflichtet, ein vertragskonformes Gut zu liefern und haftet für
Konformitätsmängel, die bei der Lieferung bestehen. Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Mon-
tageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese durch den Vertrag zu seinen Lasten geht oder unter seiner Verantwortung
durchgeführt wurde".
Artikel L. 211-5 des Verbrauchergesetzbuchs: „Um vertragskonform zu sein, muss das Gut:
Für den Gebrauch geeignet sein, der üblicherweise von einem ähnlichen Gut erwartet wird, und, falls zutreffend:
der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entsprechen und die Qualitäten besitzen, die er dem Käufer in Form von Mustern oder
Modellen präsentiert hat;
die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines
Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Etikettierung, berechtigterweise erwarten kann ;
Oder die von den Parteien einvernehmlich festgelegten Eigenschaften aufweisen oder für jeden speziellen, vom Käufer gewünschten
Zweck geeignet sein, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurde und den dieser akzeptiert hat".
Artikel L. 211-12 des Verbrauchergesetzbuchs: „Die Klage, die sich aus der Vertragswidrigkeit ergibt, verjährt zwei Jahre nach der
Lieferung des Gutes"
Artikel 1641 des Zivilgesetzbuchs: „Der Verkäufer ist verpflichtet, für in der Sache versteckte Mängel, die sie für ihre Bestimmung
unbrauchbar machen oder ihre Verwendung derart beeinträchtigen, dass der Käufer sie nie erstanden hätte, oder nur zu einem gerin-
geren Preis, wenn er Kenntnis davon gehabt hätte".
Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs: „Die Klage aus redhibitorischen Mängeln muss vom Erwerber innerhalb von zwei Jahren
ab der Entdeckung des Mangels erhoben werden".
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