Werfen Sie Ladegeräte nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Ladegeräte
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektronikaltgeräte aufgrund des
möglichen Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Alt-
gerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funk-
tionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hier-
zu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, so-
fern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abholung des
Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektro-
nikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro- oder Elektronik-
gerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung
des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob bei
der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen
oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen, wobei die
unentgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüber-
träger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmes-
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