3. Sicherheit
3.5 Personalqualifikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden
führen.
▶
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch
Fachpersonal nachfolgend beschriebener Qualifikation durchführen
lassen.
Fachpersonal
Das vom Betreiber autorisierte Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
seiner Kenntnisse der Mess- und Regelungstechnik und seiner Erfahrungen sowie Kennt-
nis der landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtlinien in der Lage, die
beschriebenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen.
Bedienpersonal
Das vom Betreiber geschulte Personal ist aufgrund seiner Bildung, Kenntnisse und
Erfahrungen in der Lage, die beschriebenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über
aggressive Medien.
3.6 Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Fachpersonal gegen Gefahren zu
schützen, die dessen Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Beim Ausführen der verschiedenen Arbeiten an und mit dem Gerät muss das Fachperso-
nal persönliche Schutzausrüstung tragen.
Im Arbeitsbereich angebrachte Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung
befolgen!
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Betreiber zur Verfügung gestellt
werden.
Schutzbrille tragen!
Schutz der Augen vor umherfliegenden Teilen und Flüssigkeitsspritzern.
Schutzhandschuhe tragen!
Schutz der Hände vor Reibung, Abschürfung, Einstichen oder tieferen
Verletzungen sowie vor Berührung mit heißen Oberflächen und aggressiven
Medien.
WIKA Betriebsanleitung Typ STW15
DE
31