Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht mit
dem Hausmüll entsorgt werden. Diese müssen der
Wiederverwertung
zugeführt
werden.
Zur
Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG
daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte
dauerhaft mit dem entsprechenden Symbol, der
durchgestrichenen
Mülltonne,
gekennzeichnet
werden müssen.
Für die Rückgabe stehen Ihnen kostenfreie
Sammelstellen für Elektro-Altgeräte zur Verfügung.
Die Adressen können Sie bei Ihrer Stadt- bzw.
Kommunalverwaltung erfragen. Batterien und
Akkumulatoren,
die
nicht
vom
Altgerät
umschlossen
sind,
sowie
Lampen,
die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, müssen vor der Entsorgung aus
den Altgeräten entfernt werden. Als Verbraucher
sind Sie grundsätzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien und Akkumulatoren sowie Lampen
getrennt
bei
den
Sonderstellen
abzugeben.
Vergewissern Sie sich, ob die Batterien und
Akkumulatoren ganz entleert sind. Entnehmen Sie
erst dann die Batterien und Akkumulatoren
vorsichtig dem Altgerät.
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