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HBK C16M Instrucciones De Montaje página 23

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SICHERHEITSHINWEISE
Wo bei Bruch Menschen und Sachen zu Schaden kommen können, müssen vom Anwen­
der entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Absturzsicherungen, Überlastsicherun­
gen usw.) getroffen werden. Der einwandfreie und sichere Betrieb von Wägemodulen
setzt sachgemäßen Transport, fachgerechte Lagerung, Aufstellung und Montage sowie
sorgfältige Bedienung und Instandhaltung voraus.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten. Berück­
sichtigen Sie insbesondere die in den technischen Daten genannten Grenzlasten.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Wägemodule der Typen C16M... sind für wägetechnische Anwendungen konzipiert.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes dürfen die Wägemodule nur nach den Anga­
ben in der Montageanleitung verwendet werden. Bei der Verwendung sind zusätzlich die
für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Rechts‐und Sicherheitsvorschriften zu
beachten. Sinngemäß gilt dies auch bei Verwendung von Zubehör.
Die Wägemodule sind keine Sicherheitselemente im Sinne des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs. Der einwandfreie und sichere Betrieb des Wägemoduls setzt sachgemäßen
Transport, fachgerechte Lagerung, Aufstellung und Montage sowie sorgfältige Bedienung
und Instandhaltung voraus.
Allgemeine Gefahren bei Nichtbeachten der Sicherheitshinweise
Die Wägemodule entsprechen dem Stand der Technik und sind betriebssicher. Von den
Wägemodulen können Restgefahren ausgehen, wenn sie von ungeschultem Personal
unsachgemäß eingesetzt und bedient werden.
Jede Person, die mit Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur eines Wäge­
moduls beauftragt ist, muss die Montageanleitung und insbesondere die sicherheits­
technischen Hinweise gelesen und verstanden haben.
Restgefahren
Der Leistungs‐ und Lieferumfang der Wägemodule deckt nur einen Teilbereich der Wäge­
technik ab. Sicherheitstechnische Belange der Wägetechnik sind zusätzlich vom Anlagen­
planer/Ausrüster/Betreiber so zu planen, zu realisieren und zu verantworten, dass Rest­
gefahren minimiert werden. Jeweils existierende Vorschriften sind zu beachten. Auf
Restgefahren im Zusammenhang mit der Wägetechnik ist hinzuweisen.
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SICHERHEITSHINWEISE

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