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RIDGID 918-I Manual página 92

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918-I Rollnutgerät
Wartung und Reparatur
WARNUNG
Die Betriebssicherheit des Geräts kann durch un-
sachgemäße Wartung oder Reparatur beeinträch-
tigt werden.
In den „Wartungsanweisungen" werden die meisten der War-
tungsanforderungen für diese Maschine erläutert. Alle Prob-
leme, die in diesem Abschnitt nicht erwähnt werden, sollten
von einem qualifizierten RIDGID-Servicecenter behoben wer-
den. Verwenden Sie ausschließlich RIDGID-Serviceteile.
Informationen zu Ihrem nächstgelegenen unabhängigen
RIDGID-Servicecenter und Antworten auf Service- und Repa-
raturfragen finden Sie im Abschnitt Kontaktinformationen in
dieser Anleitung.
Optionale Ausrüstung
WARNUNG
Zur Vermeidung schwerer Verletzungen verwenden
Sie nur speziell für das RIDGID 918-I Rollnutgerät
entwickelte und empfohlene Zubehörteile wie die
folgenden.
Best.-Nr.
Beschreibung
48405
Rollensatz für 8 - 12 Zoll Schedule 10 (8 Zoll
Schedule 40) mit Transportkoffer
48407
Rollensatz für 1¼ bis 1½ Zoll Schedule
10/40, mit Transportkoffer
48412
Rollensatz für 1 Zoll Schedule 10/40
und 1¼ bis 1½ Zoll Schedule 10/40, mit
Transportkoffer
48417
Rollensatz für 2 bis 6 Zoll Kupfer
59992
2½ 12 Zoll Stabilisator
76822
Nut-Maßband, zöllig
76827
Nut-Maßband, metrisch
49662
Werkzeugkasten
51432
Antriebsrolle 2 - 6 Zoll
49217
Nutrolle 2 bis 6 Zoll
54317
Ringschlüssel
64192
Dreibein-Untergestell, ASM 918-I
64187
Niedriges Dreibein-Untergestell 918-I
Eine vollständige Liste der für diese Werkzeuge verfügbaren
RIDGID-Ausrüstung finden Sie im Ridge Tool Katalog online
unter RIDGID.com oder in den Kontaktinformationen.
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Entsorgung
Teile des 918-I Rollnutgeräts enthalten wertvolle Materialien
und können recycelt werden. Hierfür gibt es auf Recycling
spezialisierte Betriebe, die u. U. auch örtlich ansässig sind. Ent-
sorgen Sie die Bauteile und etwaiges Altöl gemäß den gelten-
den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen erhal-
ten Sie bei der örtlichen Abfallwirtschaftsbehörde.
Für EG-Länder: Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht
im Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt gesammelt und ei-
ner umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
999-998-676.10_REV. D

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