Tabellenpositionierung Bedieners/Hauptoperatoren und Helfer
2 Bedieners
Es ist notwendig, das mindestens zwei Personen den Patienten begleiten, solange dieser auf der Trage liegt.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann Gefahren verursachen
4. ANWEISUNGEN FÜR DIE INBETRIEBNAHME UND ANWENDUNG
4.1. SPEDITION
Die Trage wird dem Käufer vollständig zusammengebaut ausgeliefert. Die Verpackung besteht aus einer Umhüllung aus Plastikfolie,
die in einem Karton eingefügt ist, der auch die Tasche mit den Sicherheitsgurten beinhaltet. Bei Lieferung muß der Käufer
kontrollieren, daß das gelieferte Material dem Auftragsumfang entspricht, indem er die Übereinstimmung der Transportdokumente,
des gelieferten Materials und der Bestellung überprüft. Der Käufer muß außerdem kontrollieren, daß das Material keine
Beschädigungen durch den Transport aufweist, indem er die Unversehrtheit der Verpackung überprüft und sich versichert, das die
Trage oder deren Bestandteile keine Brüche oder Verformungen aufweisen.
Bei jeglicher eventuellen Anomalie die Verpackung aufheben und den Transporteur und die Fa. ME.BER. innerhalb 48
Stunden kontaktieren. Ohne besondere Übereinkünfte liegt das Transportrisiko beim Käufer.
4.2. EINLAGERUNG
Falls die Trage nicht sofort verwendet wird, muß sie an einem geschlossenen, trockenen und sauberen Ort aufbewahrt werden, um
Bestandteile und Wirksamkeit perfekt zu erhalten.
Gewicht und Ausmaß der Verpackung gestatten, daß sie von einem einzelnen Bediener getragen werden kann.
Falls die noch verpackte Trage gestapelt werden soll, wird geraten, den in der
Zeichnung angegebenen Wert nicht zu überschreiten, um Beschädigungen zu
verhindern.
Jedenfalls darf der Lagerort keine Behinderungen oder Gefahren
für die Passage von Transportmitteln oder Personen aufweisen.
4.3. INBETRIEBNAHME
Die Trage kann nur dann ihren Dienst aufnehmen, wenn die absolute Sicherheit über die Wirksamkeit ihrer Bestandteile und
Vorrichtungen besteht. Für diesen Zweck führen Fachtechniker von ME.BER. rigorose Kontrollen bei der Herstellung jeder Trage und
eine genaue Endabnahme durch.
Trotzdem rät es sich eine weitere Kontrolle gemäß der Tabelle durchzuführen (für die verschiedenen Phasen siehe § 2.2 und
folgende).
MAXIMA
2 Bedieners + 1 Helfer
O = Bedieners, A = Helfer
34
2 Bedieners + 2 Helfer
MAX. 10
Abbildung 3
II ed - Rev.2 210412