Bitte mineralölhaltiges Abwasser nicht ins
Erdreich, Gewässer oder Kanalisation ge-
langen lassen. Motorenwäsche und Unter-
bodenwäsche deshalb bitte nur an geeigne-
ten Plätzen mit Ölabscheider durchführen.
Anforderungen an die Wasserqualität:
ACHTUNG
Als Hochdruckmedium darf nur sauberes
Wasser verwendet werden. Verschmutzun-
gen führen zu vorzeitigem Verschleiß oder
Ablagerungen im Gerät und im Zubehör.
Wird Recyclingwasser verwendet, dürfen
folgende Grenzwerte nicht überschritten
werden.
pH-Wert
elektrische Leitfähigkeit * Leitfähigkeit
absetzbare Stoffe **
abfiltrierbare Stoffe ***
Kohlenwasserstoffe
Chlorid
Sulfat
Kalzium
Gesamthärte
Eisen
Mangan
Kupfer
Aktivchlor
frei von üblen Gerüchen
* Maximum insgesamt 2000 µS/cm
** Probevolumen 1 l, Absetzzeit 30 min
*** keine abrasiven Stoffe
Sicherheitshinweise
GEFAHR
– Hochdruckreiniger nicht betreiben,
wenn Kraftstoff verschüttet worden ist,
sondern das Gerät an einen anderen
Ort bringen und jegliche Funkenbildung
vermeiden.
– Kraftstoff nicht in der Nähe von offenem
Feuer oder Geräten wie Öfen, Heizkes-
sel, Wassererhitzer usw. aufbewahren,
verschütten oder verwenden, die eine
Zündflamme haben oder Funken erzeu-
gen können.
– Leicht entzündbare Gegenstände und
Materialien vom Schalldämpfer fernhal-
ten (mindestens 2 m).
– Motor nicht ohne Schalldämpfer betrei-
ben und diesen regelmäßig kontrollie-
ren, reinigen und nötigenfalls erneuern.
– Motor nicht in wald-, busch- oder gras-
bestandenem Gelände einsetzen, ohne
dass der Auspuff mit einem Funkenfän-
6,5...9,5
ger ausgerüstet ist.
– Außer bei Einstellarbeiten den Motor
Frischwasser
nicht mit abgenommenem Luftfilter oder
+1200 µS/cm
ohne Abdeckung über dem Ansaugstut-
< 0,5 mg/l
zen laufen lassen.
< 50 mg/l
– Keine Verstellungen an Regelfedern,
< 20 mg/l
Reglergestängen oder anderen Teilen
< 300 mg/l
vornehmen, die eine Erhöhung der Mo-
tordrehzahl bewirken können.
< 240 mg/l
– Verbrennungsgefahr! Heiße Schall-
< 200 mg/l
dämpfer, Zylinder oder Kühlrippen nicht
< 28 °dH
berühren.
< 50 °TH
– Hände und Füße nie in die Nähe be-
< 500 ppm (mg
wegter oder umlaufender Teile bringen.
CaCO
/l)
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– Vergiftungsgefahr! Gerät darf nicht in
< 0,5 mg/l
geschlossenen Räumen betrieben wer-
< 0,05 mg/l
den.
< 2 mg/l
Allgemeine Sicherheitshinweise
< 0,3 mg/l
– Jeweilige nationale Vorschriften des
Gesetzgebers für Flüssigkeitsstrahler
beachten.
– Jeweilige nationale Vorschriften des
Gesetzgebers zur Unfallverhütung be-
achten. Flüssigkeitsstrahler müssen re-
gelmäßig geprüft und das Ergebnis der
Prüfung schriftlich festgehalten werden.
– Die Heizeinrichtung des Gerätes ist
eine Feuerungsanlage. Feuerungsan-
lagen müssen regelmäßig nach den je-
weiligen nationalen Vorschriften des
Gesetzgebers überprüft werden.
– Am Gerät/Zubehör dürfen keine Verän-
derungen vorgenommen werden.
DE
– 3
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