zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und
andere Möglichkeiten der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten in der Region
Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferung von
Neugeräten Altgeräte desselben Typs, die im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der Lieferung
von neuen Elektro- und Elektronikgeräten oder
beim Fernabsatz.
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Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in
unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
kann auch auf Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.