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ten oder Gehäuseteile dürfen nur von einer vom Hersteller beauftragten Stelle ausgetauscht werden.
Für selbst ausgeführte oder in Auftrag gegebene Reparaturen ohne Rücksprache mit dem Hersteller
Garantieanspruch umgehend.
AUSSERBETRIEBNAhmE / ENTSORGUNG
Nach Ablauf seiner Funktionsfähigkeit ist das Gerät durch einen Fachmann nach den geltenden Vor-
schriften außer Betrieb zu nehmen und gegen Wiederinbetriebnahme zu sichern. Das Gerät muss fach-
gerecht und umweltschonend entsorgt werden. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
GARANTIE & GEwähRLEISTUNG
Der HEATSCOPE
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werden.
ABwIcKLUNG Im GARANTIEFALL
Dieser wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Vermeiden Sie unnötige Kosten – senden Sie unter keinen Umständen ein Gerät eigenmächtig zurück!
Reichen Sie bitte ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit Ihrem Händler/Distributor und evtl.
anschließend dem Hersteller das defekte Gerät mit gültigem Kaufbeleg und einer detaillierten Fehlerbe-
schreibung bei Ihren Händler/Distributor ein.
Der Hersteller wird nach eigenem Ermessen die Garantieansprüche mittels Reparatur oder Austausch
des fehlerhaften Gerätes oder einzelner Teile des fehlerhaften Gerätes erfüllen. Bei einem Austauschge-
rät können Form und Farbe geringfügig vom ursprünglich erworbenen Gerät abweichen. Den Beginn der
Hersteller ausgetauscht oder repariert wurde.