Bedienungsanleitung
für Betrieb und Wartung der kombinierten Einheiten Serie GARDA EVO
Die kombinierten Einheiten der Serie GARDA EVO wurden unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben der Europäischen
Gemeinschaft entwickelt und hergestellt. Außerdem wurde an ihnen eine Risikobewertung gemäß Richtlinie UNI EN ISO
12100:2010 durchgeführt. Insbesondere sind sie mit der EG-Richtlinie 2006/42 (Maschinenrichtlinie) sowie den nachfolgenden
Änderungen und Ergänzungen konform.
Das hier vorliegende Handbuch enthält die Eingliederung unvollständiger Maschinen und alle erforderlichen Angaben für
Bediener und Anlagenbauer, um eine sichere Benutzung unserer Produkte zu gewährleisteten. Aus diesem Grund ist das
Handbuch stets in unmittelbarer Nähe der Einheit aufzubewahren.
Vor der Ausführung jeglicher Arbeitsschritte mit sowie an der Einheit ist es unbedingt erforderlich, die in diesem Handbuch
enthaltenen Anleitungen aufmerksam durchzulesen.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass in der Anleitung wichtige Anweisungen zur Sicherheit gegeben werden.
Das Personal ist der erste Adressat dieser Informationen und muss diese nicht nur befolgen, sondern auch
darauf achten, dass andere Personen, welche den, an den Betrieb des Geräts gebundene Gefahren ausgesetzt
sind, die beschrieben Vorschriften einhalten.
Die im vorliegenden Handbuch gegebenen Beschreibungen und Abbildungen verstehen sich einzig und allein als
hinweisende Angaben.
Die Herstellerfirma behält sich das Recht vor, zu jedem beliebigen Zeitpunkt Änderungen jeglicher Art und Weise auszuführen.
Bei Erhalt muss kontrolliert werden, dass die kombinierten Einheiten komplett mit ihren Teilen vorhanden sind.
Eventuelle Anomalien oder Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach dessen Empfang bekannt gegeben werden.
Die Herstellerfirma garantiert dafür, dass die von ihr verkaufte Ware frei von Mängeln ist und verpflichtet sich, nur dann die
mangelhaften Teile zu reparieren bzw. nach ihrem unanfechtbaren Ermessen zu ersetzen, wenn diese Mängel eindeutig auf den
Herstellungsprozess oder auf das von ihr verwendete Material zurückzuführen sind. In jedem Fall gehen jedoch alle anfallenden
Kosten für Arbeitsstunden sowie Reise-, Transport- und eventuelle Zollkosten zu Lasten des Auftraggebers. Der Verkäufer ist zu
keinerlei Entschädigung verpflichtet, es sei denn, ein Fall von Vorsatz oder schwerer Schuld läge vor. Alle Teile, die einem normalen
Verschleiß unterliegen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Jeglicher Anspruch auf Garantie verfällt, wenn:
• die beanstandeten Mängel durch Unfälle bzw. Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers verursacht wurden,
• die Teile geändert, repariert oder von Personen installiert wurden, die über keinerlei Genehmigung seitens des Verkäufers verfügen,
• die Störungen oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden oder das Produkt Belastungen ausgesetzt
wurde, die höher als die vom Verkäufer vorgeschriebenen waren.
• der Auftraggeber seinen vertraglich festgesetzten Zahlungspflichten nicht pünktlich nachgekommen ist.
Der Auftraggeber verwirkt sein Recht auf Garantieanspruch, wenn er in Abweichung zu Art. 1512 des ital. Bürgerlichen
Gesetzbuches dem Verkäufer die Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung meldet. Der Verkäufer
behält sich vor, Änderungen oder Verbesserungen an den eigenen Produkten auszuführen, ohne dabei verpflichtet zu sein,
diese Änderungen oder Verbesserungen auch an den zuvor hergestellten und/oder gelieferten Produkten nachträglich
vornehmen zu müssen. Der Verkäufer trägt keinerlei Verantwortung für Unfälle bzw. für Folgen aus Unfällen an Personen
oder Gegenständen, die durch Material- und/oder Herstellungsfehler verursacht werden.
Vielen Dank dafür, dass Sie sich für ein Produkt von Battioni Pagani
Seite 212
VORWORT
GARANTIE
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entschieden haben.
Battioni Pagani
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